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den Biehhof entitanden find. Zu Laften der ViehHmarkt-Verlegungsfajfa und des
L873/77er AnlehenS find nämlich verauZgabt worden ©
417 625,02 ME
darunter 149 039,17 Mit. für Grunderwerbungen
und 260 863,40 ME an Baukoften. .
Dann gehört hieher der Erwerbspreis für das
Sündersbühler Schloßgut, daZ feiner Zeit aus
sen Anlehensmitteln für Stadterweiterung beftritten
yorben ift, aber zur Schlacht: und Viehhofanlage
Berwendung zu finden Hat mit
35 214,00 ME, fo daß diefe Ausgaben zufanımen
4152 839,02 WM, betragen und unter Zurechnung obiger
679007,08 ME, der Gejfammtaufiwand fich bis jet auf
1131846,10 Mit, beläuft.
Heute find von dem SGeneralkredite 3 800000 Mi, der allein nod) bereite
Mittel bietet, noch verfügbar
120992 ME 92 Bi.
Diefe Summe reicht nicht einmal aus, die hereit3 befchlofjenen, aber noch
nicht vollzogenen Iebten Grunderwerbungen für die Geleisanlage, diefe felbit, dann
die Längft in Musficht genommene MReftanration, den zur Viehhofanlage noch gehös
vigen Seuchenhof und die unbedingt nötige Pflafterung zu decken. Für Schlact-
hofztuecde Fanır auf fie nicht Anjpruch erhoben werden.
Nielmehr find hHiefür Lefondere Mittel bereit 3 jtellen, welche fanum anders
al8 durch Erweiterung des {tädtifchen MAnlehenz oder dur Aufnahme eines neuen
Anlehenz aufgebracht werden Können, Diefe MNittelbefchaffung foll durch gegen:
märtige fırrze Darlegung fchon jegt angeregt beziehungsSweife beantragt jein. Ueber
die Höhe der zu befchaffenden Mittel (äßt fich Sicheres erft angeben, wenn das
Rroijekt ausgearbeitet ift und die Koftenanfchläge fertig geftellt find.
Schon jebt kann jedoch gefagt werden, daß die vollftändige Fertigftellung
de Schlachthofe8, abgefehen von den noch verfügbaren Mitteln, leicht noch einen
Koftenaufwand von einer Million Mark erfordern dürfte.
lUecber die MNente, welche die Anlage möglicher Weife abwirft, läßt fich heute
noch weniger Stwas Jagen, afs über die $often, welche Ddiefelbe erfordert.
Unter allen Untjtänden dürfte an dem Grundfage fejtgehalkten werden, den
ag Brogramm von 1880 aufgeftellt hat, daß nämlich beide Anftalten, Die fich
ergänzen und zufammenhängen, Der Miechhof und der Schlachthof, für die Renz
tabilität des Unternehmens gemeinfanı in Betracht zu ziehen find.
Bon dem Schlachthofe allein mird eine erheblidhe Itente weder erwartet noch
beanfprucht werden dürfen. Derfelbe ift eine Unternehmung, die, wie überall, fo
auch in Nürnberg, lediglich der Riückficht auf das allgemeine Wohl und anitären
Srwägungen ihr Dafein verdankt.
Mit Grund ift darum der Sag aufgeftellt worden, daß Schlachthöfe,
namentlich für die Gemeinden, Feine Erwerbsanftalten jein jollen.
DaZ Rreußijche Gejeb vom 18. Mürz 1868 betreffend die Errichtung Sffent-
ficher, ausichlicklid) zu benüßbender Schlachthäufer, welche in hierher nicht gehörigen
Punkten durch ein weiteres Gefeb vom 9, März 1881 geändert worden ft, hat
diefemn Gedanken präzifen Ausdruck gegeben. Nach 8 5 diefes Gejebes dürfen,
abgefehen von den Gebühren für Feifchbefchau, die SchladhthauSgebühren den
zur Unterhaltung der Anlagen, für die BetriebSkoften, fowie zur Verzinjung und
ılmählidhen Amortijation des AnlagefapitalS und der etwa 3Ur Ablöhung von
Zchlachtherechtiaunaen gezahlten Entichäbiaunasfummen erforderlichen: Betrag nicht