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eltenere Benüßung des StalleS nicht empfohlen. Der Stall foll endlich in feiner
dem Hofe zZugewendeten Seite eine Ihlröffnung zur Befeitiqung des anfallenden
Dünger8 erhalten,
8. Mn den Stall anfchlickend it in einer Breite von Wwenigftens 4 m.
der oben erwähnte BefeitigaungsSraum einzurichen. Derfelbe folk einen 2 m. reis
'en Gingang (Thor) erhalten. Der Raum ift an den Wänden mit Zeifchhaken
augzıujtatten. Beleuchtung {ft nicht vorzufehen, indem hiezu die geöffnete Ihre
genügt, dagegen ift eine gute Ventilation (Dunftrohr) anzubringen. Der Boden
muß hier ganz glatt und waljerdicht fein, etwa aus Asphalt hergeftellt werden.
Die Wände folen in der Höhe von 1,50 m Zementpuß niit Delfarbanftrich ers
Hakten , au foll Wafferfpiükung eingerichtet werden, Da die Iteinigung bezw.
Abwalchung des Bodens ftets mur nach vorausgegangener Ausfprigung desjelben
mit Starbolfäure und Chlorkalt erfolgt, fo find aus Hugieinifchen Rückfichten
jämtliche Abfallwäljer der ganzen Anlage (Polizeifchlachthans, Küche, Stall, Ve-
jeitigungsraum) vor der Sinleitung in die Kanäle in einer Kärgrube zur Yteini-
zung (Abjegung) zu fammelhn und hier noch einmal ausreichend zu desinficiven.
9, Iede der vorftehend aufgeführten IMäunmfkichkeiten foll, wie fchon ange
deutet, einen eigenen Singang haben und mit den anderen 1icht verbunden, joNz
dern für fich abgefchloffen fein. Sänmtliche Eingänge und Feniter follen nur
auf der Seite gegen den Schlachthof zu angebracht werden.
10. Der anzulegende Hofrannm foll an die MNothenburger Straße angrenzen
und von da eine Zufahrt haben. Cr ift mit Asphalt-Furßboden zu verjehen und
hat eine gefchloffene Düngerftätte zu erhalten, die dem Stalle und der Übrigen
Benüßung ent{prechend nicht groß zu fein braucht, Für die zu wählende Größe
des Hofraumes {ft zu beachten, daß der Wafenmeifter mit feinem Waagen in den
Sanitätshof hineinfahren und dort ummwenden fönnen muß,
11. Die ganze Anlage muß teils durch die Gebäude, teil durh Mauern
vollitändig abgefchloffen fein. Der Eingang in den Hof ft von der Schlachthof-
Teite au3 zu nehmen. Die Abfuhr der für den Waren beftimmten Tiere hat von
dem in Biff. 10 erwähnten Hofraunı aus 3u gefchehen, weshalb auch der Bez
Teitiaungsraum dorthin cinen Ausgang erhalten fol.
12. Die Verbindung der Pferdefchlächterei mit der Sanitätsanftalt wird
1u8 Janitären Gründen nicht empfohlen, obwohl fie an hielen Orten beiteht.
.leber das Vierdeichlachthau@ ehe Ziffer XI.
X. Der Senchenbhof.
I, Die Anlage eines Seuchenhofes Hat im Allgemeinen mit der Crbamung
‚ines Schlachthofes nichts zu fchaffen. Er gehört zum VBiehhofe und wird übers
jaupt nur da angelegt, wo ein jtarfer Handelsvichmarkt beiteht. Schlachthöfe ohne
Niehmarfkt und folche, die Lediglich mit einem Schlachtviehmarkt in V-rbindung
tehen, genügen dent Bedürfnijje nach abgefonderter Behandlung verdächtiger Bich»
ücke durch Errichtung einer Sanitätsanftalt. Nicht einmal München befißt einen
Zeuchenhof und von den außerbayerifchen Vieh und Schlachthofanlagen hat einzig
Berlin einen foldhen. Für den Viehhof in Nürnberg — das Programm von 1880
Hatte außer der Sanitätsanftalt im Schlachthofe nur einen Kontumazitall vorge-
iehen — ift grundfäglich die Anlage eines Seuchenhofes bereits angenommen,
Die Örtlichen Verhältniffe geben Veranlaffung, denfelben im Schlachthofproaranume
zu behandeln.
2, Die Errichtung eine8 eigenen Seuchenhofes für den hHiefigen Bich- und
Schlachthof {ft notwendig, weil Hier, wie bekannt, ein frarfer Handel mit magerent
Sinftellvieh, insbefondere mit Öfterreichifjchen und ruffifhen Gang: oder Treib-
"Aweinen. welche nicht felten Seuchen mitbringen, {tattfindet. Ohne Seuchen: