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Fernung der Rahmen von einander foll fo gewählt werden, daß die dadurch erhal:
‘enen 3Zwijhenräume bequem zum Schlachten von 2 Stück Schafen auf 2 neben=
zinander ftehenden Schragen ausreichen.
Die Kälber werden Hier wie in den meiften anderen Schlachthofanlagen
gleid) direkt an den Haken aufgehängt und getötet. Auch die Scohafe follen hier
zum Teil auf gleiche Art getötet werden. Die Einrichtung der Halle it derart
zu treffen, daß wenigjtens von den größeren Schlächtern je einer oder zwei
zufammen einen eigenen Schlachtplab erhalten fönnen.
Mie Rücfiht auf die Gejammtzahl der täglich zu {Olachtenden. Viehftücke
Kind mindeftens 1000 YWufhängehafen, welche mit Nummern zu verfehen find,
anzubringen. In dem neuen SchlachthHofprojekt für Leipzig find deren 1700 vor
zejehen. Die Entfernung der einzelnen Hafen fol 30 Zentimeter betragen, um
in gleicher Weife für Schafe und Kälber zu dienen. Hiebei werden für je
2 Schafe 3 und für je 2 Kälber 5 Haken angenommen. Zum Aufhängen der
“Leineren Teile, wie Lunge, Leber u. f. w. find. Hafen in genügender Anzahl
und in noch zu beftimmender Höhe vorzufehen. Die Längswände jollen vorläufig
on Haken frei, jedoch referbirt bleiben, um im Falle Jpäteren Bedarfe8 weitere
Haken anbringen zu können,
4, 3ur Aufnahme des Darminhaltes der gefchlachteten Kälber und Schafe
ind fahrbare Kübel von verzinktem Gijenblech zu verwenden, welche je nach Bedarf
anzufhaffen find. 6 wird vorausfichtlidh für je eine Abteilung (f. Ziffer 3)
ein Stübel genügen. An den Giebelwänden find je 2 Doppeltröge mit Zuleitung
bon warmem amd faltem Wafjer anzubringen.
5. Für die Cinridhtung der Thüren, der Pflafterung, den Wandbeleg, die
Beleuchtung, die VBentilation und Kanalifation, fowie die Wölbung des Raumes
ändert das bei der. Großbiehlhlachthalle . Beftimmte finngemäße Anwendung,
ieboc) darf die Höhe der Schlachthalle etwa3 geringer gegriffen werden wie bei
ben Sroßbiehidhlachthaus, Bezüglich der Befchaffung von Zinkfchalen zur Aufz
xahnıc des Blutes und der fonft nötigen Gerätfchaften, dann der Käften unter
den HFenfterbänken gilt das bei Befprechung der SGroßviehichlachthalle Gefagte,
6. Mußerhalb der Halle find, ohne Beeinträchtigung der BVentilation des
Schlachthanfes felbft, Wartebuchten für Kälber und Schafe anzubringen, welche
von Sijen hHergeftellt und auf eine Höhe von 1,25 m. vom Boden aus gegen die
Dalle zu abgefchloffen fein müffen.
SIede Bucht foll eine nad) der Halle zu aufgehende Heine Thüre zum Heraus
nehmen der Tiere behufs deren Schlachtung, dann eine Eintriebsöffnung gegen
die Straße zu erhalten. ;
7. In geeigneter Anordnung find 2 Schalentwvaagen aufzuftellen, an denen
6i5 3u 8 ganze Stälber oder Schafe Hängend gewogen werden Können.
8. Cinridhtung von Zellen, um den Mebgern, namentliH den größern,
Gelegenheit zu bieten, etwa gegen befondere Gebühr hier das Feijch längere Zeit
hängen Laffen zu können, wobei nötigenfall® eine Zelle an mehrere Mekbger abzır
geben wäre, {ft unnötig, insbeiondere dann, wenn, wie beantraat (Aiffer XD
Kühlräume anaeleat werden.
N. Stallung für Kleinvich.
4. Bon den an den Hauptmarkttagen am Montag und Dienftag, ange
auften Schafen bleibt allerding$ noch ein Teil bi8 gegen Ende der Woche hin
'tehen, doch beträgt die Zahl der aufbehaltenen Kleinviehftüce Kaunı den vierten
Teil des Anfkaufes, Drei Bierteile kommen noch anı Tage des Kaufes zur
Schlacdhtung und dürfte deshalb eine Stallung mit Buchien für 150 big 200
Schafe ausreichend fein, fofern iüberhauvdt ein Aeinviehitall fhon ijebt angeleat