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V. Sum Gefang- und Mufif-Unterricht. 
A. Gefang. (2 Wochenftunden,) 
1. Eine Wochenftunde ift der Ausbildung der Schuler der 
4. und 5. KRlaffe (unmutierte Stimmen) gewidmet. Das erfte Drittel 
diefer Stunden wird zu Ausfprachelibungen und zur Tonbildung ver: 
mendet. Das zweite Drittel dient dem Unterricht in den Elementen der 
Mufiklehre (Motenkenntnis, Takt, Tonarten 2C.), das dritte ift dem 
Dortrag kleinerer Nebungen, zwei und dreiftimmig, teils ohne, teils mit 
Tert, vorbehalten. Im Sommerfemefter: Uebungen im gemifchten Chor. 
2. In der zweiten Mochenftunde werden Gefangsübungen mit 
den mutierten Stimmen (größtenteils der 8.—9. AKlafje angehörend) 
vorgenommen, vor allem mitd, bei dem Mangel der erforderlichen Anzahl 
hoher Tenorftimmen, der 3zweiftimmige Gefang geübt. Befonderer 
Wert wird darauf gelegt, den Schülern über das Abfingen der Noten 
hinaus ein Eindringen in den mufikalifichen Gehalt der qefunaenen 
Werke zu ermöalichen. 
B. Infitrumentalmufig, 
Am Samstag Machmittag verfammeln fih für mehrere Stun: 
den in zwanglofer Dereinigung diejenigen unter den Schülern, welche 
die Technik eines Streich: oder ZHlasinfirumentes bis zu einem ge: 
wiffen Grade beherrfchen, um unter der Leitung des Gefanglehrers 
Stücke für kleines Orchefter oder Streichorchefter, oder Solo:-Streich: 
quarfefte einzulüben. Das fo gebildete Örchefter hat die Stärke von 
25 Mann, mit ca. 14 Diolinen. Zur Einübung gelangen 4« bis 8 {tim 
mige, meift einfäßige Rompofitionen teils erniter, teils heiterer 2lı+
	        
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