fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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Durch div’ Zinschränkung der Milchbuvorzugsburschtigtun Auf Xindur 
im 1. uühd 2. Lebensjahr, wurdende und stillunde MütCtLur, duüfhubung dos 
Zundunzwuanges für Zuckur, dm Wugfall der SONdurzuckurVursOoTgung für 
kleine Kindor bis zu 2 Jahren, daic Auflasgung der Kran kenernährungs- 
Abteilung, Xindur-und Altunveorsorgung sowie durch innsrümtliche Ver- 
cinfuchung wurde dor Porsonalstand auf 2 Beamte und 14 ÄngostGllte 
vürmindert. 
Am 23. Junuar 1822 yurde auch die Lebounsmittelkartunstulle als be- 
sondero Amtsstelle äufgshoben und der Mehlverteilungsgiellc angoglig- 
AuTt,. 
0. Mehl-und BTrOtVeTSOTZULBE- ; 
allgom,incs, Das Burichtsjahr kamn buzüzlich der Versorgung in 
zuei Abschnittce geteilt wurdunk, die kurz durch die Worte " ZwanZs 
wincesechaftr"ımmd"Umlageveseer£sfahrean " bezüichet 
wurden. Tür div Zeit vom 1, April bis 15. August 1921, wolche im 'Zai- 
chun dur urstgenannten. Bewirtschaftungsart stand, gilt das im vorjähri. 
gun Verwaltungsburichte Gesagte. Schon mit Beginn des dakres. 1981 setz- 
ton ai: höftigsten Kämpfe dar verschiedenen Jnteressengruppen um die 
Jmastollung der Getreidewirtschaft und die Einführung der freian Wirt- 
schaft ein..Die endgültige Entschaldung fiel dem Reichstage zu,in dess 
Sitzung vem 16Suli 1921 -der heiß umstrittene Entwurf eines Gesetzes 
über die Regelung des Vorkehrs mit Getreide nach wesentlichen Aende- 
rungen Gesetz wurde (Gesetz vom 2l.Juni 1921L,RGB1L.M2 737).Das am 16. 
Juli 1921 in Kraft getretene Gesutz verzichtete grundsätzlich auf die 
gesetzliche Beschlagnahme von Getreide nd Mehl und sah die Entuignung 
aur bei nicht rechtzeitiger Abli.ferung vor. Für den Bedarf der vor- 
sorgzungsberechtigten Bevölkerung im Wirtschaftsjahr 1921/22 doestimnte 
as die Aufbringung von 2# Millionum Tonnen Getroide aus dom Jnlande 
iüsrch ein gesetzlich geregeltes Unlageverfahren. Die Umlago konnte 
durch Ablieferung van Bretgetreidu Gerste und Hufer zu drei bestimmten 
Zuiten.- je ein Viertel des Liefarsoellesa am 15.0ktober und am 15. Dü- 
zembor 1921. und die restige Hälfte am 28. Februar 1922 — orfüllt wer- 
äon.Hafer wurde nur zu 3/5 Wert auf die Umlage angerechnet. Bie Umlage 
wurde durch orhöhto verantwortliche Mitarbeit der Kommunalverbände, der 
Länder sowie dur Landwirte selbst sichergestellt. Bayern wurde unter 
Berücksichtigung dor in $ 2 des Gesetzes für die Oberverteilung dor 
Raichsumlage auf die Länder aufgestellten Grundsätze gine Gatroidoum- 
Lage von 254 146 Tonnen auferlegt:Die Umlage für den Kommmalvorband 
fümhorg-Stadt, welche nach $ 3 des Gesetzes errechnet wurde, wurde auf 
1600 Dopyolzentner (=Dz.) festgelegt. Die Untervsirteilung dor Kommunal- 
vuorbandsumlage auf dio einzulnen Gemeindmn bozichungkweise auf die 
Landwirte katte untur Anwendung der gesetzlichen Bustimmumgen, insboson- 
dere 9iner Eatschliußmg der bayerischen Landesgetreidestelle vom 27. 
Juni 1921, zu Gıfolgen. 
Das Gesetz sah für der Mrzeuger gegenüber den Kommunalverbänden, 
als auch für das Verhältnis von Kommunalverband zu den Ländern und von 
len Ländern zum Reiche, eine finanzielle Haftung für die nicht recht- 
zeitige Erfüllung des Liefersolls vor. | 
‚ Die Salbstiversorger waren nach Ablieferung ihrer Umlage zu den 
festgesetzten Preisen und Zeiten in der Verwertung des ihnen. verblei- 
benden Getreides, abgesehen vom Verfütterungsverbot des $ 43 des Ge- 
setzes, grundsätzlich frei. Neben diesen grundlegengäen Aenderunzen in 
ier Aufbringung des Getreides regelte das Gesetz insbesondere die Fra- 
ze der Ausmahl un g ; hienach mußte die vorgeschriebene Mehlaus- 
beute des Gefreides in einem einheitlich durchgemahlenen Mehl gewonnen 
Herde. 
Die anfallende Kleie wurde freigegeben.Die Kommynalverbände waren 
berochtigt, dic Kleie zu den juwuilligen Marktpruisuen zu veräußern. 
Erwähnenswort., wäre außerdem noch dur: Hinweis auf die Buibehaltung 
iur Kömerwirtschaft und die Verpflichtung dur Kommunalvarbände zur 
Brrichtung und Unterhaltung oinur nuutralen, kaufmännisch guloituteh 
Göschäftsstelle am SitZze.des Kommmalvurbandos.
	        
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