Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

227 
ten über die Zubereitung und Aufbewahrung von Nahrungsmitteln, Eß— 
waren und Getränken vom 29. September 1870. — Vorschriften über 
Reinlichkeit in Muüͤhlen und Schlachthäusern vom 29. September 1870, 
dann 12. März 1874. — Vorschriften über das Baden vom 29. Sep— 
deiber 1870. “ Vorschriften über Visitation der Hunde vom 24. Januar 
1871. — Vorschriften bezüglich der Aufsicht auf Hunde vom gleichen 
Tage. 
Mit dem 1. Juli 1870, als dem Tage des Inkrafttretens der neuen 
bayerischen Civilprozeßordnung, nach welcher eine Verbindlichkeit zur An— 
rufung der gemeindlichen Vermittlungsämter aufhörte, nahm die Thätigkeit 
des hiesigen Vermittlungsamts erheblich ab. Während noch im ersten Halb— 
jahre 1870 714 Vergleiche bei demselben geschlossen wurden, betrug deren 
Zahl im II. Semester 1870 82, im Jahre 1871 nur noch 77. 
Als 1871 durch die Vermehrung der bayerischen Heeresmacht und 
der damit verbundenen Neubildung von Regimentern neue Garnisonen 
geschafft werden mußten, glaubten einige hiefige Bürger — wohl mit 
Recht —, es sei an der Zeit, unsere Stadti, deren frühere Gemeindever— 
tretuͤng sich bereits um eine Garnison beworben hatte, erneute Schritte 
zu thun, um eine solche zu erlangen. Rechtsrat Langhans stellte in einer 
ͤffentlichen Sitzung einen ähnlichen Antrag, welcher im Prinzip sowohl 
vom Magistrat, als auch vom Gemeindekollegium angenommen wurde. 
An der Kirchweih 1872 fand ein Straßentumult (s. allg. Begebenheiten) 
statt, wobei die Fenster des Rathauses ꝛc. eingeworfen wurden, so daß man 
sich genoͤtigt sah, Militär aus Nürnberg zu requirieren. Fuür die Dauer 
der Kirchweih besetzte eine Abteilung Infanterie das Rathaus. 
Aum 83. Oktober 1872 fand nun eine Magistratssitzung statt, auf deren 
Tagesordnung „die Garnisonsfrage“ stand. Bürgermeister John teilte 
mit, daß sich die Atten in den Händen des Landtagsabgeordneten Dr. 
Marquardsen befänden. Von den früheren städtischen Kollegien sei schon bei 
dem Ministierium um Hieherverlegung einer Garnison petitioniert worden und 
damals auch von Seite des Ministeriums eine Berücksichtigung Fürths in 
Aussicht gestellt worden sei. Später wäre an das Ministerium die An— 
frage gestellt worden, unter welchen Bedingungen die Hieherverlegung einer 
Garnison erfolgen könnte, worauf bis jetzt keine Antwort erfolgt sei. 
Dringend sei es geboten, endlich weitere Schritte zur Erlangung einer 
Garmson zu thun. — Hesse sprach sich gegen alle schon unternom— 
menen' und weiter beabsichtigten Schritte zur Erlangung einer Garnison 
aus. Man solle erft die Rückgabe der Akten abwarten. — Bürgermeister 
John wendet sich gegen letztere Ansicht, da man nicht der Einsicht der 
Akten bedürfe, welche Ansicht Rechtsrat KRanghans, die Magistratsräte 
Hirt, Tailor und Neubauer teilten. Rechtsrat Langhans betonte, 
daß Fürth ein Recht habe, eine Garnison zu verlangen, denn es gäbe 
keine Stadt von der Größe Fürths, welche ohne Garnison sei ꝛc. — 
Hesse meinte dasselbe Recht, wie Fürth, könnten auch Zirndorf und 
aͤhnliche Orte in Anspruch nehmen. Er sei gegen das Militär über— 
haupt und würde auch gegen ieden Versuch, das Militär hier einzu— 
bürgern, stimmen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.