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Person 4 Person
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50 LBHO.
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2,50.
Die für 3 und 4 Personen bestimmte Taxe mit 1006 darf
nur für die erste Viertelstunde der Fahrzeit berechnet werden
und beträgt die Gebühr für Benützung des Gefährtes für jede
weitere Viertelstunde 50 .
Die Beförderung von mehr als 4 erwachsenen oder den—
selben hinsichtlich der Taxe gleichgestellten Personen (8 4)
unterliegt dem freien Uebereinkommen. Für jede begonnene
Viertelstunde ist die volle Taxe zu entrichten. Bei Fahrten
nach dem Zeittarif ist eine Gebühr für die Rückfahrt nur dann
zu bezahlen, wenn der Fahrgast sich des Gefährtes auch
hiefür bedient.
82. Für die Fahrt vom Warteplatz oder bei bestellten
Nacht- oder Frühfahrten bis zur Wohnung oder dem Einsteige—
platz Dessen, welcher sich den Fiaker holen läßt, kann per
Wagen 20 — gefordert werden.
33. Auch nach der Fiakerzeit ist der Fiaker verpflichtet,
auf Bestellung Dienst zu leisten. Die Taxe erhöht sich dann
vom Ende der Fiakerzeit, 3 Stunden nach deren jeweiligen Ende
um die Hälfte, von da an bis zum Beginn der Fiakerzeit um
das Doppelte.
8 4. Kinder unter 6 Jahren sind frei, alle übrigen zahl—
pflichtig. In dem Fahrgeld ist zugleich die Zahlung für den
Transport von kleinen Gepäckstücken, 3. B. Hutschachteln, Reise—
taschen 2c. enthalten. Ein Koffer oder jedes sonstige größere
Gepäckstück kostet je 20 Pfg.
8 5. Der Wagenführer ist berechtigt, von dem Fahrgaste
sofort beim Einsteigen in den Wagen die Bezahlung des tarif—
mäßigen oder vereinbarten Fahrgeldes zu verlangen. Bei
Fahrten nach Orten, wohin die Wagen nach einer geordneten
Reihenfolge sich zu begeben haben, muß das Fahrgeld stets vor
Erreichung des Endzieles entrichtet werden.
8.6. Für Fahrten nach Orten, welche nicht, im Tarif
aufgeführt sind, richtet sich die Bezahlung nach freiem Ueber—
einkommen. Jedoch hat der Wagenführer sofort bei Annahme
des Auftrages dafür zu sorgen, daß eine ausdrückliche Ueberein—
kunft geschlossen wird. Außerdem kann er nie mehr als die
Gebühr nach dem Zeittarif beanspruchen.
3Zeittarif:
Person 2 Person
Mar Mark
—
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2,—2
3