Volltext: Markgrafen-Büchlein

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jches Hindernis mehr im Wege stand, nachdem seine Gemahlin 
Friederike bereits am 25. Februar des Jahres 1791 gestorben 
var, und der Gemahl sciner Gattin, der Lord Craven, von dem 
lie Lady wohl faktisch, aber nicht förmlich getrennt war, gleich- 
alls mit Tod abgegangen war. Zur Beschünigung seines Schrittes 
jjess er die hohen Fürstenhäuser wissen, dass seine Gemahlin 
‚om dänischen Königsblute abstamme, 14 Jahre lebte der Mark- 
zral mit seiner neuen Gemahlin, die vom Kaiser 1792 zur Fürstin 
3erkley erhoben wurde (sie war eine geborue Gräfin Berkley), 
ıuf seinem englischen Landsitze Brandenburghouse an der Themse 
ei Curswick, in Londons Nähe. Von seinem Landsitze aus 
jeschrieb er im einem Briefe an Hardenberg sein „Glück“, schon 
2 englische Kühe gezogen zu haben, wozu er wohl auch in 
Franken Gelegenheit gehabt hätte. Doch scheint sein „Glück“ 
auch fernerhin mit bitteren Opfern verbunden gewesen zu sein. 
£r musste sich ilr völlig fügen; wenn er es nicht that, so soll 
je sogar „handfeste“ Beweise ihrer Herrschaft gegeben haben. 
Auf ihr Drängen musste er sogar seinen alten, einzigen Kammer- 
liener Joh, Wilh. Thomas entlassen. 
Im Jahre 1806 starb er. Bei den Leichenfeierlichkeiten, die 
anlässlich seiner Beisetzung in der Kirche zu Benham, einem 
Craven’schen Gute, stattfanden, wählte ein englischer Geistlicher 
als Leichentext Sir. 22, 11— 12: „Man soll nicht zu sehr trauern 
über den Toten; denn er wäre zur Ruhe gekommen und des 
Narren Leben ist ärmer als der Tod“. 
Vom Markgrafen Alexander sind ziemlich viele Bildnisse 
vorhanden z. B. 2 Porträte im Ansbacher Schlosse (Zimmer Nr. 20) 
von denen das eine ihn als Knaben, das andere als Regenten 
darstellt, ferner 2 Bilder im Lokal des historischen Vereins zu 
Ansbach (7. und 8. Zimmer) und eines auf der Bayreuther 
Eremitage (im westlichen Flügel des oberen Schlosses, Zimmer 
Nummer 4). 
Seine Gemahlin überlebte ihn noch um 22 Jahre. Sie starb 
1828, In der Berliner Konvention vom Jabre 1790 war ihr wohl 
für ihre Bemühungen um das Zustandekommen des Abdankungs- 
vertrages — eine jährliche Pension von 20000 Gulden als 
Wittum zugesprochen worden, Allein sie gelangte nicht zum 
Empfang der Pension. Denn als bald nach dem Tode ihres 
Gemahls Ansbach bayrisch wurde, hielt sich Preussen nicht mehr 
für verpflichtet, eine auf dem an Bayern abgetretenen Landes- 
teile hattende Provinzialschuld zu bestreiten. Bayern aber erklärte 
sich erst im Jahre 1874 bereit, ihrem Sohne Keppel Craven eine 
Rente von jährlich 7000 Gulden zu geben; doch war diese Zu- 
sage nicht lange zu halten; denn bald nach derselben starb 
Keppel Craven.
	        
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