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Besonodere Fürsorge und Wohlsahrispflege.
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gelang es, dank der Hingabe der in Betracht kommenden Personen an diese Aufgabe, die Ein—
zliederung in den Erwerbsbeschränktenbetrieb durchzuführen. Die Auswahl der Aufzu—
nehmenden geschah im Zusammenwirken von Schule, Berufsamt, Arbeitsamt und Jugend—
fürsorge. Voraussetzung für die Aufnahme war, daß das Elternhaus imstande war, neben
dem Tagesheim seine Erziehungsaufgabe einigermaßen zu erfüllen. Das Ziel des Tages—
heims war, bei allen leichteren Fällen den Jugendlichen so zu fördern, daß er später an einen
geeigneten Platz im Wirtschaftsleben überführt werden kann, unter Umständen unter Be—
nützung des Schwerbeschädigten-Gesetzes. Bei den Schwerschwachsinnigen wird dies natürlich
nicht gelingen. In Fällen, in denen das Elternhaus seine Pflicht tut, ist das Tagesheim
bereit, eine gewisse Zahl dieser Art vorerst als Dauerfälle zu behalten, um dadurch die
teueren Anstaltskosten zu sparen. Bei manchen unter ihnen wird sich allerdings auf die
Dauer Anstaltsunterbringung nicht vermeiden lassen.
Allen Aufgenommenen wurde von Anfang an ein Lohn bezahlt; er betrug bei den
Produktivbeschäftigten wöchentlich 5 bis 12 Mark brutto, bei den noch Unproduktiven 2.80
his 4280 Mark. Der reine Zuschuß, der zu Lasten der Jugendfürsorge ging, belief sich für
Tag und Kopf auf 4026 8.
Im Laufe des ersten Betriebsjahres durchliefen das Tagesheim 36 Knaben und
55 Mädchen, von ihnen befanden sich ungefähr 60 Prozent im fortbildungsschulpflichtigen
Alter. Im Laufe des Jahres traten 15 Knaben und 30 Mädchen aus. Von ihnen konnten
alle bis auf 10 in einer Arbeitsstelle, Lehrstelle oder Dienststelle untergebracht werden. Die
ibrigen, die sämtlich zu den Schwerschwachsinnigen zu zählen waren, mußten in Anstalten
intergebracht werden. An Beschäftigungsarten waren im Heim für die Knaben besonders
Zürstenmacherei, für die Mädchen Papparbeiten — Weihnachtsengel — und Nähen von
Hausschuhen vertreten. Ferner konnten leicht schwachsinnige Knaben noch beschäftigt werden
in der Spielwarenindustrie, Flaschnerei, Schuhmacherei, Tapeziererei, Schreinerei und
Schlosserei; für die Schwerschwachsinnigen beider Geschlechter wurden ganz einfache Arbeiten,
vie Zapfarbeiten, Sortieren, Nachtlichterstecken usp. gewählt. Ein weiterer Ausbau des
Tagesheimes ist geplant.
Die „gemeinnützige Nähstube“ hat ferner für kürzere oder längere Zeit eine Anzahl
gefährdeter und schwacher Mädchen, für die keine anderweitige, geeignete Unterbringung vor—
handen war, aufgenommen.
Ueber die gutachtliche Tätigkeit der Abteilung Jugendschutz sei noch angefügt, daß von
hr durch hiesige und auswärtige Gerichtsbehörden im Laufe des Jahres 650 Gutachten ein—
geholt wurden über die Frage, ob und welche vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen
erforderlich seien. Nunmehr werden auch in allen Fällen von Ehescheidung, in denen minder—
ährige Kinder vorhanden sind, die Akten der Abteilung Jugendschutz zur Stellungnahme
wegen etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Maßnahmen zugeleitet. Im Berichtsjahr waren
dies 60 Fälle. Ferner hat die Zivilkammer des Landgerichts in 35 Fällen die Abteilung
Jugendschutz um Erhebungen bzw. Stellungnahme zur Beschwerde in Fürsorgeerziehungs⸗
angelegenheiten ersucht. In den Wochenkonferenzen der Abteilung Jugendschutz, in denen
die Außenorgane der Jugendfürsorge und die Bezirksfürsorgerinnen die schwierigen Fälle
vortragen, wobei dann durch Aussprache aller Beteiligten die Entscheidung über die geeignet—
sten Maßnahmen getroffen wird, wurden insgesamt 281 Fälle behandelt. Ebenso wurden
in regelmäßig stattfindenden Konferenzen zwischen der Abteilung Jugendschutz und den Heim—
leitern die Heimfälle und ihre fürsorgerische Weiterbehandlung besprochen. Die Psycho—
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