Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Gef undheitswes en. 
12. Bestattungswesen. 
Einheitsbeerdigung. Die fortwährende Steigerung der Beerdigungskosten zur Zeit 
der Inflation machte es notwendig, im Bestattungswesen zur Vermeidung überflüssiger 
Ausgaben eine Vereinfachung eintreten zu lassen. Aus diesem Anlaß wurde mit Wirkung 
bom 8. Oktober an die Einheitsbeerdigung im Stadtbezirk Nürnberg eingeführt. Dadurch 
ist das bisherige Klassensystem vollständig gefallen. Es besteht nurmehr die Normalklasse, 
welche sich aus folgenden Einzelleistungen zusammensetzt: Leichenfrau, Leichenschau, Einheitssarg, 
Sargkissen, Sargtuch, Sterbekleid, Leichentransport, Aufbahrung im Leichenhaus, Benützung 
der Gedächtnishalle zur Trauerfeierlichkeit, gärtnerische Umstellung, Lichterschmuck, Orgelspiel, 
Grabgeläute, Verbringung des Sarges aus der Gedächtnishalle zum Grabe durch den 
Bahrwagen, Arbeitsleistung des Totengräbers, Reihengrab, Erdbeisetzungsstätte für die Urne. 
Die Normalbestattung kann durch Sonderleistungen ausgestattet werden; diese 
sind: Leichenträger, Trauerzugsordner, besserer Sarg, umfangreichere gärtnerische Umstellung, 
Familiengrab. 
Die kirchlichen und sonstigen Handlungen werden durch diese Bestattungsform 
aicht berührt. 
Für die Leistungen des Bestattungsamtes wird eine Einheitsgebühr erhoben. Die 
Kosten der Erd- und Feuerbestattung sind gleich. 
Der Erdbestattungsleihsarg kommt, da er sich als unpraktisch erwies, nicht mehr zur 
Verwendung. Für den Feuerbestattungsleihsarg wird der Verbrennungseinheitssarg benützt. 
Die Einheitsbestattung hat infolge ihrer einfachen und würdigen Beerdigungsweise bei 
der Bevölkerung gute Aufnahme gefunden. Im Bestattungswesen wurden durch sie 
wesentliche Vereinfachungen erzielt. 
Bestattungswesen der neu eingemeindeten Vororte. In den Gemeinden 
Almoshof und Lohe ist weder ein Leichenhaus noch ein Friedhof vorhanden. Die Leichen 
werden mittels Leichenwagens, welcher der Pfarrgemeinde Kraftshof gehört, in den dort 
befindlichen kirchlichen Friedhof zur Bestattung überführt. Wenn Gemeindeangehörige von 
Almoshof wünschen, auf einem Nürnberger Friedhof beerdigt zu werden, so können sie 
ebenso wie die der anderen eingemeindeten Vororte mit dem Leichenwagen zu dem betreffenden 
Friedhof verbracht werden. 
Den Gemeindeangehörigen von Schnepfenreuth steht das Beerdigungsrecht auf dem 
Friedhof in Poppenreuth bei Fürth zu. 
Die Bestattung der in Zerzabels hof verstorbenen Personen erfolgt auf dem kirchlichen 
Friedhof in Mögeldorf. Die Überführung der Leichen nach dem Mögeldorfer Friedhof 
geschieht mittels des der Gemeinde gehörigen Leichenwagens. 
Leichenaufbahrungshalle am Westfriedhof. Ähnlich wie im Südfriedhof wurde 
auch am Westfriedhof ein Aufbahrungsraum in der Leichenhalle geschaffen. Durch Abnahme 
der eisernen Gitter von den Glastüren am östlichen und mittleren Leichensaal und durch 
Auswechseln der matten Glasscheiben gegen durchsichtiges Glas ist den Hinterbliebenen 
Gelegenheit gegeben, ihre Verstorbenen kurz vor der Beerdigung noch einmal zu sehen. 
Dadurch ist der Brauch des Abschiednehmens der Hinterbliebenen von den Verstorbenen in 
der Leichenhalle selbst vermieden. Die aufgebahrten Leichen sind von außen ohne Betreten 
des Leichensaales zu sehen; damit ist auch in hygienischer Beziehung eine sehr willkommene 
Besserung eingetreten. 
Sonstiges. Durch eine englische Militärkommission wurden die auf dem Ehrenfriedhof 
des Südfriedhofes liegenden 11 englischen Soldaten ausgegraben und mit einem eigenen 
Leichenauto nach dem Sammelfriedhof in Kassel-Niederzwehren übergeführt.
	        
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