Gef undheitswes en.
12. Bestattungswesen.
Einheitsbeerdigung. Die fortwährende Steigerung der Beerdigungskosten zur Zeit
der Inflation machte es notwendig, im Bestattungswesen zur Vermeidung überflüssiger
Ausgaben eine Vereinfachung eintreten zu lassen. Aus diesem Anlaß wurde mit Wirkung
bom 8. Oktober an die Einheitsbeerdigung im Stadtbezirk Nürnberg eingeführt. Dadurch
ist das bisherige Klassensystem vollständig gefallen. Es besteht nurmehr die Normalklasse,
welche sich aus folgenden Einzelleistungen zusammensetzt: Leichenfrau, Leichenschau, Einheitssarg,
Sargkissen, Sargtuch, Sterbekleid, Leichentransport, Aufbahrung im Leichenhaus, Benützung
der Gedächtnishalle zur Trauerfeierlichkeit, gärtnerische Umstellung, Lichterschmuck, Orgelspiel,
Grabgeläute, Verbringung des Sarges aus der Gedächtnishalle zum Grabe durch den
Bahrwagen, Arbeitsleistung des Totengräbers, Reihengrab, Erdbeisetzungsstätte für die Urne.
Die Normalbestattung kann durch Sonderleistungen ausgestattet werden; diese
sind: Leichenträger, Trauerzugsordner, besserer Sarg, umfangreichere gärtnerische Umstellung,
Familiengrab.
Die kirchlichen und sonstigen Handlungen werden durch diese Bestattungsform
aicht berührt.
Für die Leistungen des Bestattungsamtes wird eine Einheitsgebühr erhoben. Die
Kosten der Erd- und Feuerbestattung sind gleich.
Der Erdbestattungsleihsarg kommt, da er sich als unpraktisch erwies, nicht mehr zur
Verwendung. Für den Feuerbestattungsleihsarg wird der Verbrennungseinheitssarg benützt.
Die Einheitsbestattung hat infolge ihrer einfachen und würdigen Beerdigungsweise bei
der Bevölkerung gute Aufnahme gefunden. Im Bestattungswesen wurden durch sie
wesentliche Vereinfachungen erzielt.
Bestattungswesen der neu eingemeindeten Vororte. In den Gemeinden
Almoshof und Lohe ist weder ein Leichenhaus noch ein Friedhof vorhanden. Die Leichen
werden mittels Leichenwagens, welcher der Pfarrgemeinde Kraftshof gehört, in den dort
befindlichen kirchlichen Friedhof zur Bestattung überführt. Wenn Gemeindeangehörige von
Almoshof wünschen, auf einem Nürnberger Friedhof beerdigt zu werden, so können sie
ebenso wie die der anderen eingemeindeten Vororte mit dem Leichenwagen zu dem betreffenden
Friedhof verbracht werden.
Den Gemeindeangehörigen von Schnepfenreuth steht das Beerdigungsrecht auf dem
Friedhof in Poppenreuth bei Fürth zu.
Die Bestattung der in Zerzabels hof verstorbenen Personen erfolgt auf dem kirchlichen
Friedhof in Mögeldorf. Die Überführung der Leichen nach dem Mögeldorfer Friedhof
geschieht mittels des der Gemeinde gehörigen Leichenwagens.
Leichenaufbahrungshalle am Westfriedhof. Ähnlich wie im Südfriedhof wurde
auch am Westfriedhof ein Aufbahrungsraum in der Leichenhalle geschaffen. Durch Abnahme
der eisernen Gitter von den Glastüren am östlichen und mittleren Leichensaal und durch
Auswechseln der matten Glasscheiben gegen durchsichtiges Glas ist den Hinterbliebenen
Gelegenheit gegeben, ihre Verstorbenen kurz vor der Beerdigung noch einmal zu sehen.
Dadurch ist der Brauch des Abschiednehmens der Hinterbliebenen von den Verstorbenen in
der Leichenhalle selbst vermieden. Die aufgebahrten Leichen sind von außen ohne Betreten
des Leichensaales zu sehen; damit ist auch in hygienischer Beziehung eine sehr willkommene
Besserung eingetreten.
Sonstiges. Durch eine englische Militärkommission wurden die auf dem Ehrenfriedhof
des Südfriedhofes liegenden 11 englischen Soldaten ausgegraben und mit einem eigenen
Leichenauto nach dem Sammelfriedhof in Kassel-Niederzwehren übergeführt.