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- 923
ee. Statistisches Am%.
Allgemeines. Auch im Berichtsjahre 1921 war der Direktor des Sta-
tistischen Amtes zu verschiedenen Sach verg mn dig 30 -
Besprechungen außerhalb NümbergsZuge Z0Og 02. 30 nahm oT
im Juli an einer Besprechung im bayr. Statistischen Landesamt in
München über die Feststellung des Bx istenzminimums
teil, Jm September war or bei der 30. Konferenz das Verhandes Deut-
scher Städtestatistiker in Halle als Referent über v er$ß 1e1i-
echende städtische Finanzstatistik tä-
tig. Ebenfalls im September war er als Vartreter der Deutschen
städtestatistiker zu 2 Sitzungen der Vereinigung der Finanzdezermon-
ten größerer Deutscher Städte in Hannover und Charlottenburg abge-
>rdnet, wo über die Frage der Festlegung eines © ililnheitli-
chen Schemas für aie Aufstellung der
städtischen Etats verhandelt wurde. Schließlich weil-
te der Direktor im Februar 1922 noch in München zu einer Besprechung
„it dem Vorsitzenden des Münchener Mieteinigungsamts wegen der VOor-
arbeiten über aie Festsetzung neuer Zuschläge zu den
Friedensmieten.
Die Verhandlungen der Finanzdezernenten und der Städtestatisti-
cär führten zu den folgenden Lei tsätzen für die
Aufstellung der’ Haushalt? Län ee, die wir,
ihrer Bedeutung gemäß, hierumwerkürzt veröffentlichen.
I. Die b£sher schon gebotene sparsame Wirtschaft. wird. jetzt zur.
Lebengfrage für die Gemeinden und muß daher planmäßig betrieben
erden. ;
Als Grundlage für die planmäßige Sparsamkeit ist der gemeind-1i-
sehen Finanzverwaltung ein zweckmäßig aufgestellter Haushalts-
plan unentbehrlich. Der Haushaltsplan muß, da seine Aufstellung
Jie planmäßige Zusammenfassung aller gemeindlic hen Kräfte (Bin-
nahmequellen) zu den gemeinmdlichen Verwaltungszielen gewährlei-
sten soll, im seinem Aufbau der zweckmäßigen Verwaltungsorgani-
sation sich anpassen. Die Gliederung: des Haushaltsplans’ muß auf
sachlicher Grumäalage beruhen und darf nicht, wie es bis jetzt
vielfach geschah, in Fortsetzung des geschichtlich gewordenen
;»der im Anschluß an die Gliedermg der Gemeinde kässen (Havpt-
und Nebenkassen) mehr ader weniger zufälliger Eatwicklung über-
lassen sein-
Auch gie Trennung in Ueberschuß-und Zuschußverwaltungen bie-
tet keine geeignete Grmädlage mehr ‚nachdem vielfach aus. Ueber-
schußverwaltungen Zuschußverwaltungen geworden sind und SS vum
vroraherein für dis Unterscheidung der Ueberschuß-umd Zuschuß-
Verwaltungen an der nötigen sicheren Grundlage fehlt.
—__ Der Haushaltsplan muß ferner die Grundlage für ein klares
— md einfaches Rechnungswesen bilden.
III.Die finanzielle Selbsterhaltung, um welche die Gemeinden gagen-
wärtig mit Reich, Staat und wirtschaftlichen Verbänden infolg%
äes ihnen von diesen aufgenötigten Kampfes ringen müssen, OT-
ERST RANG möglichst einheitliche Aufstellung der Haushalts-
pläne. C
Nur die Einheitlichkeit der Aufstellung der Haushaltspläne‘
armözlicht, daß das auch im Jnteresse der vergleichenden FinanZ-
statistik längst angestrebte Ziel erreicht wird, durch die Ueber-
sichtlichkeit gleichartiger Verhältnisse im Wege ihrer Verglei-
hung den Gemeinden nicht nur im Verhältnis zu einander die An-
zendung anderwärts erprobter Grunäsitze der Finanzverwaltung, £..
sondern auch in ihrer Gesamtheit für die Bemühungen um ihre, ;
finanzielle Selbsterhaltung ein Vorgehen mit wirklich vereinten
[V.Jnsoweit die bisherige Aufstellung der Haushaltspläne den hier-
nach zu.stellenden Anforderungen der Zweckmäßigkeit, Binfachheit
and Binheitlichkeit nicht. entsproch:4 hat,ist sie diesen Anfor-
däermgen möglichst bald durch entsprechende Aenderung der Haus=,