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wasontliche Vereinfachung dur Sitzungsaiudurschrif tn durehg mührt.
Als Tol@3 diesur Vereinfachung wurde dis Guschäf tsabtsilung für den
Schriftführerdienst des Verwaltungs-und Polizeaisanats mL Uirzung
vom 1. Fobruar 1922 an aufgehobun und Aiuse Guschäf tsauf gabe dem
Dircktorialsukrotariat übertragen. Dis Guschäfts das Städtischen
Tachrichtenamtoo s wurden vom 1. März 19%2 an vom
stääatischmn Statistischen Amto Üburnomaumm. Vom gleichen Tag an wWuT-
den die beidun Abteilung nn des Zemeindlichen Vermittlungs
2m te s zu einem Amte Yuralnigt.
Stägt. Amtsinspcktor. Die Frage dor Vursinfachung der Vorwal-
tung, Volche die staatlichen Sshördun sowis die Oeffontlichksit und
Prosse schen seitein.r Reihe von Jahren buschäftigt,ist auch beim —
Stadtrate HNümbeurg wisderholt behandelt worden und hat zu den Yer-
schiudensten. Haßnahnen. geführt. So wurd.n in Bazug auf Goschäf tsvar-
sinfachung sowie BZinschränkung des schriftlichen Verkehrs nd damit
vörbun dene Sparsamkeit‘ im PapDi»rverbrauch usw. seit Jahren fortge-
sotzt Vorschriften und Verfügungen erlassen mmter Zugrundelegung dor
in. diöser Richtung ergängunen ministeriellen Zrlasse., Um alle Keamtong
Hilfsangustellten und Arbeiter, welche im Dimnste des Stadirates |
stehen, zur praktischen Mitarbeit an der VereinzZzachung,
fjerbesserungund Verbilligung der
städtischen Verwaltung zu.intasressiuran wad' zu
butoiligan, wurden unturm 27. September 1920 Leitsätze aufgust2llt,
nach wilchen alle jene städtischm Beamten, Angestelltan und Arbeiter,
welche tichaische oder organisaterischec, praktisch verwortbare Anrto-
gungen zZ zen Oder Verbesserungsvorschläge machen, durch walche die
Ausgaben der städtischen Betriebe und Geschäftsabteilungen varmindert
Werdün, 31n2 angsmessone Vergütung gewährt werden soll. Zu diesem -
Zwöcko wurden soitens des Stadtrates Mittel im Betrage zu 10 000 Mkıs
zur Verfügung g?2stCallt. Daraufhin wurden bis zum Ande des Büerichts-
jahres 1921/22 50 Vorschläge oingereicht, von denen 8 mit Prämien in
der Höhe von 50 bis 1000 Mk.- bedacht werden konnten, während eine
größere Anzahl der Zinsender mit Anerkunnungsschreiben ausgezeichnet
wurden.
Um den änmtsvorstang und die Geschäftsstellen bei der Aufgabe, dis
Verwaltung mözlichst einfach und wirtschaftlich zu gestalten, tat-
zräftig zu unterstützen, hat der Stadtrat einen Amtsinspeüke
tor bestellt welcher s=it 1. April 1921 bemüht ist, im Zinverneh-
men mit sämtlichen Beamten und Angestellten allce diejenigen Maßnahmen
zur Durchführung vorzuschlagen, wvolche geeignet arscheinen, eine VOre
SINnLacaung, Verbesserung und Verbilligung der Verwaltung herbsizufühe
ren. Hl=ZUu wurden nachstuhende Richtlinien ausgyarbeitet:
1. Für die Vereinfachung und Verbilligung dos Geschäf tsganges ist nach
lc vor dis Dir„ktorialvsrfügung vom 23.7.1915,betreffund diu G6-
schäftsversinfachung, maßgabend..
N ZU Verringerung dös schriftlichen Verkuhrs und. zur möglichst
schnellen Abwicklung des Gaschäftsverkehrs soll für alle ANnzölegen
heiten, dio sich auf diesem Wege sicher und vollständig erludizen
Lasson, möhr als bisher vom Fsmsprecher Gebrauch zemacht WOTdGN&;
AbSrhaupt ist dor mündliche Vorkehr dem schriftlichen vorzuzi« hen”,
gonn 61N6 mündliche Rücksprache ohne größeren Zeitaufwand zum
Ziele führt.
Was oin Boamtor lsicht unmittulbar durch Auskuftsurteilung,
Kurze Rogistriorung Grludigen kann, soll or nicht an‘ die zuständie
36 Stallc abschieben; er hilft dadurch nicht nur dem Ratsuchenden
schneller, SONderNn Sr spart auch einem andıren Beamten Arbeit. |
| Yür muhrfach winderkehrende, gleichmäßig zu behandelnde Anze—
Lugenheifen sind brauchbare Fozmblätter zu entwerfen Odor untWaTr=
Pen zu lassen, soweitaisıldt die im Handel befindlichen Formblätter
vörven har sind.
Jeder Vorg-sutzte muß prüfen, walche Avufgabo er den ihm unumitte1l-
bar unterställten Beaämton und Angestellten zu seltbständirzer und
vorantwortlicher Brledi gung übertragon kann; ‚dies gilt für die SG=
samlo Verwaltung und für alle Gruppen von Beamten. DMadurch wird
alcht nur vieles Hin- und Hurtragen von Akten unä Schrif tstückan
SowLO doppulte Arbuit mehrerer an einer Sache Orspart, sandem Ver.
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