Polizeiverwaltung
IV. Polizeiverwaltung.
1. Sicherheitspolizei.
Dienstkommando. In der Leitung des Dienstkommandos sind im Berichtsjahre
keine Anderungen eingetreten. Die Besetzung der durch Tod ihres bisherigen Inhabers
erledigten 3. und der neugeschaffenen 4. Polizeioffizierstelle mußte wegen Fortdauer des
Krieges unterbleiben.
Personal der Schutzmannschaft. Die für das Berichtsjahr 1915 vorgesehene
Vermehrung der Schutzleute um 12 Mann konnte infolge des Krieges nicht durchgeführt
werden. Die Zahl der früheren Hilfsschutzleute hat sich durch Einberufungen zum Heeres⸗
dienste auf 25 Mann vermindert.
Der Bestand der Schutzmannschaft war folgender.
Sollstand am Schluff des Jahrre
Wachtmeister Vizewachtmeister Sergeanten Schutzleute
über⸗ davon über— davon über. davon
haupt beritten haupt beritten haupt beritten
Iberwachtmeister
über⸗ davon
haupt beritten
19151
15141
2
3902 12 — 104
380 12 104
tond am Schlusse des Jahres
2 133 5 3
1131 31327 12 102
Am Jahresschluß 1915 waren gegen den Sollstand unbesetzt: 1 Oberwachtmeister-,
Wachtmeister-, 2 Vizewachtmeister-, 5 Sergeanten- und 79 Schutzmannstellen.
Während des Berichtsjahres sind abgegangen: 1 Oberwachtmeister und 1 Schutzmann
durch Versetzung in den Ruhestand; 6 Schutzleute wurden der Kriminalpolizei und 1 dem
magistratischem Verwaltungsdienst zur vorübergehenden Verwendung zugeteilt.
Gesundheitszustand der Schutzmannschaft. UÜber den Gesundheitszustand der
Schutzmannschaft im Jahre 1915 kann nicht berichtet werden, da von den 10 Arzten 8
Militärdienst leisteten und 2 im Vereinslazarett tätig waren. Es liefen nur von 2Arzten halb
ährliche Berichte ein und so fehlte für eine zusammenfassende Jahresübersicht das Material.
Dienstverhältnisse der Schutzmannschaft. Nur in den Dienstverhältnissen der
bei Ausbruch des Krieges eingestellten Wachmannschaft ist eine Anderung insofern eingetreten,
als das Tagegeld vom 1. April 1915 ab von 4 M auf 4,40 X erhöht wurde. Außerdem
erhält die Wachmannschaft Kriegsteuerungszulage in der aleichen Höhe, wie sie für die
übrigen städtischen Beamten gewährt wird.
Vom 8. Februar 1915 an wurde der Stand der Wachmannschaft um 8 Mann
vermehrt, sodaß derselbe im Berichtsjahre 254 Mann betrug. Die Zahl der Hilfswach—
mannschaft blieb unverändert.
Durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 9. und 27. April 1915 wurden
die Wach- und Hilfswachmänner sowie die Wachbesetzer mit Tagegeld gegen Unfälle aller
Art, wie Körperverletzung und Tötung durch Dritte auf allen Dienstgängen und bei allen