Polizeiverwaltung IV. Polizeiverwaltung. 1. Sicherheitspolizei. Dienstkommando. In der Leitung des Dienstkommandos sind im Berichtsjahre keine Anderungen eingetreten. Die Besetzung der durch Tod ihres bisherigen Inhabers erledigten 3. und der neugeschaffenen 4. Polizeioffizierstelle mußte wegen Fortdauer des Krieges unterbleiben. Personal der Schutzmannschaft. Die für das Berichtsjahr 1915 vorgesehene Vermehrung der Schutzleute um 12 Mann konnte infolge des Krieges nicht durchgeführt werden. Die Zahl der früheren Hilfsschutzleute hat sich durch Einberufungen zum Heeres⸗ dienste auf 25 Mann vermindert. Der Bestand der Schutzmannschaft war folgender. Sollstand am Schluff des Jahrre Wachtmeister Vizewachtmeister Sergeanten Schutzleute über⸗ davon über— davon über. davon haupt beritten haupt beritten haupt beritten Iberwachtmeister über⸗ davon haupt beritten 19151 15141 2 3902 12 — 104 380 12 104 tond am Schlusse des Jahres 2 133 5 3 1131 31327 12 102 Am Jahresschluß 1915 waren gegen den Sollstand unbesetzt: 1 Oberwachtmeister-, Wachtmeister-, 2 Vizewachtmeister-, 5 Sergeanten- und 79 Schutzmannstellen. Während des Berichtsjahres sind abgegangen: 1 Oberwachtmeister und 1 Schutzmann durch Versetzung in den Ruhestand; 6 Schutzleute wurden der Kriminalpolizei und 1 dem magistratischem Verwaltungsdienst zur vorübergehenden Verwendung zugeteilt. Gesundheitszustand der Schutzmannschaft. UÜber den Gesundheitszustand der Schutzmannschaft im Jahre 1915 kann nicht berichtet werden, da von den 10 Arzten 8 Militärdienst leisteten und 2 im Vereinslazarett tätig waren. Es liefen nur von 2Arzten halb ährliche Berichte ein und so fehlte für eine zusammenfassende Jahresübersicht das Material. Dienstverhältnisse der Schutzmannschaft. Nur in den Dienstverhältnissen der bei Ausbruch des Krieges eingestellten Wachmannschaft ist eine Anderung insofern eingetreten, als das Tagegeld vom 1. April 1915 ab von 4 M auf 4,40 X erhöht wurde. Außerdem erhält die Wachmannschaft Kriegsteuerungszulage in der aleichen Höhe, wie sie für die übrigen städtischen Beamten gewährt wird. Vom 8. Februar 1915 an wurde der Stand der Wachmannschaft um 8 Mann vermehrt, sodaß derselbe im Berichtsjahre 254 Mann betrug. Die Zahl der Hilfswach— mannschaft blieb unverändert. Durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 9. und 27. April 1915 wurden die Wach- und Hilfswachmänner sowie die Wachbesetzer mit Tagegeld gegen Unfälle aller Art, wie Körperverletzung und Tötung durch Dritte auf allen Dienstgängen und bei allen