Objekt: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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hier nicht willige Männer angetroffen, er hätte bei dem kläg- 
lichen Zustand, in welchem sich in diesen Jahren die 
Leitung der preussischen Politik befand, die Fürstentümer 
wohl nicht vergrössern, die Revindikationen vielleicht nie 
zum Ziele führen können. Beim Antritt der Herrschaft 
des Königs in den fränkischen Landen war in der 
Regierung zu Bayreuth Referent in den Angelegenheiten 
des Reichsadels Regierungsrat Georg,! während unter den 
Beamten der Kammer Lehenpropst Wipprecht? darin 
besonders bewandert war. Diesen beiden schenkte 
er sein volles Vertrauen, Schon sehr frühe stützte er 
sich in Differenzsachen auf die treu ergebene Bayreuther 
Beamtenschaft, Für die Dauer war jedoch das Verhalten 
der Ansbacher Reichsritter nicht zu dulden; sie waren 
Beamte des Königs und mussten, wenn sie ihre Stellung 
behalten wollten, sich dessen Anordnungen fügen, mochten 
ihre Privilegien sowie das positive Recht noch so sehr zu 
ihren Gunsten sprechen. Den Anlass zum Eingreifen gab ein 
Gutachten über die Reichsritterschaft,*? das Hardenberg von 
der Regierung des ı. Senats zu Ansbach eingefordert hatte. 
In seiner Antwort unterliess er nicht, sich besonders 
auf die Uebung in Bayreuth zu berufen. Er untersagte, 
ım, wie’ er- erklärt, eine Kollision der Pflichten zu 
vermeiden, den ritterschaftlichen Mitgliedern der Re- 
zierung ı. Senats die Teilnahme an Beratung und Be- 
schlussfassung in ritterschaftlichen Angelegenheiten, und 
I. Georg sagt von sich (in seinem Bericht an Hard, d. d, 
Bayreuth 17. Sept. 1793, R. 44 C. 152), er sei mit dem Hass der 
ganzen Ritterschaft beladen; die in der kgl. Regierung zu Ansbach 
sitzenden Edelleute wüssten, dass er der Urheber sei, wenn Mass- 
regeln gegen die fränkische Ritterschaft ergriffen würden, 
2. Georg Wilhelm Wipprecht, 
3. d. d, Ansbach 30. März 1793.
	        
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