Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Nachstehende Übersicht zeigt die Zahl der als Armenwohnun i 
gen verfügbaren Rä 
und die Belegung nach dem Stand vom Dezemb dume 
lerhaltung, zember sowie den Kostenaufwand für die 
Lage der Häuser 
Wohnräume 
Am 1. Dezember 1912 
belegt mit Vosen 
———780 — — aufwand 
Wanneen, Frauen Kindern zus. m Jahe 
Personen MäÆä 
eizbare 
Kammern 
Zimmer 
ö—— — — —— 
Untere Kreuzgasse 16.... 32 
Maximiliansplatz 8. .. . 21 
Stiftungswohnung daselbst. 9 — 
Spittlertormauer 13.. .. 14 1658 
Peter-VischerStraße 8. .. 8 1066 
—— 8 ⸗ 14012270 
Güntersbühlstraße 30. ... J 8 9 113 
Paniersplatz 359... 8ß— 2062 
Summe. io 10 28373 03 180142 
1911. . TJ — 38 78 104 214 Izo 
Soweit es sich um Unterbringung obdachloser Familien handelte, die sonst nicht zu 
den eingeschriebenen Armen zählen, wurde für die überlassene Wohnung im Armenhause eine 
geringe Mietsentschädigung erhoben. Als solche wurden 194 (162) M vereinnahmt. 
An Stelle des aufgehobenen Armenbades für Armenhausbewohner ist die Ein— 
richtung getroffen, daß von solchen Personen Bäder in den städtischen Brausebädern auf 
Kosten der Armenpflege genommen werden können. Die Ausgaben hierfür beliefen sich im 
Berichtsjahre auf 15 M. 
Die Bewohner der Armenhäuser erhalten nach Bedürfnis auch Unterstützungen in 
Geld, Brot, Mittagskost, Kleidungsstücken, Betten und Brennmaterial; ärztliche Hilfe wird 
ihnen von den Armenärzten der betreffenden Bezirke geleistet. 
Die Armenhäuser unterstehen in Bezug auf hygienische Fragen der Aufsicht derjenigen 
Armenärzte, in deren Bezirk sie liegen. 
Für Arme (besonders für Zugereiste), welche nur um ein Obdach nachsuchen, stehen 
die beiden Zufluchtsanstalten, Großweidenmühlstraße 37 und Marxplatz 12 zur Verfügung. 
Diese Anstalten sind aber nicht mehr der Armenpflege unterstellt, sondern werden zufolge 
Beschlusses des Stadtmagistrats vom 10. Februar 1911 von letzterem als allgemeine öffent— 
liche Wohlfahrtsanstalten weitergeführt. Siehe den Abschnitt „Wohnungsfürsorge“. 
Unterstützung von in Nürnberg nicht heimatberechtigten Personen. 
Außer zur Fürsorge für die in Nürnberg beheimateten Armen ist die Aufenthaltsgemeinde 
auch verbunden, 
1. nicht heimatberechtigten Personen, welche während ihres Aufenthalts öffentlicher 
Hilfe bedürfen, die unentbehrlichen Reisemittel oder die erforderliche unaufschieb— 
bare Unterstützung .nach Maßgabe der für Heimatberechtigte bestehenden Vor— 
schriften zu gewähren; — 
2. den im Gemeindebezirke befindlichen Hilfsbedürftigen, deren Heimat unbekannt 
oder bestritten ist oder deren Unterstützung von der verpflichteten Gemeinde oder 
öffentlichen Kasse verweigert wird, die notwendige Hilfe im ganzen Umfange, wie 
sie bei heimatberechtigten Personen geseglich festgestellt ist, zu gewähren; 
für einfache Beerdigung der im Gemeindebezirke verstorbenen mittellosen Fremden 
und aufgefundenen Leichen zu sorgen, wobei keine Verpflichtung zur Bezahlung 
von Stolgebühren besteht. 
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