Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

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Achtzehnte Abteilung. 
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Erster Abschnitt. 
Die städtischen Schulen. 
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J. Schulleitung. 
Die allgemeinen Bestimmungen für die Kgl. Lokalschulkommission 
Nürnberg und ihr Verhältnis zu den Kgl. Bezirksschulinspektionen und zum 
Stadtmagistrate sind in einem Heftchen zusammengefaßt und die wichtigsten davon im Ver— 
valtungsbericht 1900 S. 515 ff. wiedergegeben. 
Der im Jahre 1906 (siehe Verwaltungsbericht 1906 S. 656) von dem Kollegium der 
Hemeindebevollmächtigten gestellte Antrag ‚UUbertragungderFunktioneneines Bezirks— 
ichulinspektors konfessioneller Schulen nur an fachmännisch gebildete 
2aien“* wurde durch Entschießung des Kgl. Staatsministeriums des Innern für Kirchen— 
ind Schulangelegenheiten vom 25. Februar 1909 abschlägig beschieden und zwar mit der 
Begründung, daß nach der Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom 22. März 1821, betr. die 
Bildung der Schulinspektionen, mit Rücksicht auf die dermalige Gemeindeverfassung im Zu— 
sammenhalte mit Ziff. 4 der Ministerialentschließung vom 24. Juni 1839, betr. die Stellung 
der Ortspfarrer u. s. w., die Bezirksschulinspektoren aus den Geistlichen der beteiligten 
Pfarrei zu wählen sind. Solange diese grundlegenden Vorschriften bestehen, könne die 
Funktion des Bezirksschulinspektors einer Konfessionsschule einem Laien nicht übertragen 
werden. Zu Gunsten einer einzelnen Stadt von diesen allgemeinen Vorschriften abzuweichen, 
sei schon der unvermeidlichen Konsequenzen wegen untunlich. Dementsprechend sei auch in der 
Ministerial-Entschließung vom 30. April 1877, betr. die Reorganisation der Schulaufsichts— 
»ehörden in Nürnberg, bestimmt worden, daß die Bezirksschulinspektoren aus der Stadt— 
ofarrerstelle derjenigen Konfession, welcher die betreffende Schule angehört, zu entnehmen seien. 
Über die Vermehrung und Neueinteilung der Inspektionsbezirke für die 
Simultanschulen und die katholischen Schulen siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 531 und 1905 
S. 557. Da die Inspektoren der Simultanschulen im Lorenzer Burgfrieden-Süd und im 
Ldorenzer Burgfrieden-Ost, sowie die beiden Inspektoren der Sebalder und der Lorenzer 
Knabenfortbildungsschule stark überlastet waren, wurde durch die beiden städtischen Kollegien 
im 9. und 16. März 1009 beschlossen, 2 weitere Inspektionsbezirke zu errichten. Der neue 
Inspektionsbezirk für die Lorenzer Simultanschulen sollte zwischen die zwei überlasteten Be⸗ 
zirke eingeschoben werden, die Schulgruppen Tafelhof und Lichtenhof umfassen und die Be—⸗ 
zeichuung Südost erhalten. Die Kuabenfortbildungsschulen sollten auf 3 Bezirke verteilt 
verden, auf den Sebalder Bezirk mit der Bezeichnung J, auf den Lorenzer Bezirk mit der 
Bezeichnung II und auf den neuerrichteten Bezirk III, dem ein Teil der Kurse und Schul— 
häuser im Osten der beiden alten Bezirke zugewiesen wurde, so daß er den Burgfrieden von 
Wöhrd bis Mögeldorf und von Gleißhammer bis Steinbühl umfaßt.
	        
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