Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

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Landwirtschaft, Gewerbe, Handel 
5. Sonntagsruhe. 
Hinsichlich der Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen während der sonntäglichen 
Ruhezeit wurden in hiesigen gewerblichen und kaufmännischen Betrieben insgesamt 3638 
(3874) Kontrollen vorgenommen, auf Grund deren 233 (213) Verwarnungen ergingen und 
6 (2) Strafanzeigen erfolgten. 
Zur ständigen Überwachung aufsichtspflichtiger Betriebe ist die Schutzmannschaft an— 
gewiesen. 
Auf Grund der vom Bundesrate gemäß 8 1050 der Reichsgewerbeordnung zugelassenen 
Ausnahmen waren im Berichtsjahre nach erfolgter Anzeige Arbeiter an Sonntagen bis 
mittags 12 Uhr beschäftigt: 
38 (24) in Damenkonfektionsgeschäften an 105 (60), 3 (4) in Färbereien und Reinigungs— 
geschäften an 13 (12), 8 (6) in Konditoreien und Lebkuchengeschäften an 24 (17), 10 (0) 
in Putzgeschäften an 18 (13), 42 (39) in Schneidereien an 104 (95), 16 (16) in Schuh— 
machereien an 36 (33), 27 (17) in Spielwarengeschäften an 65 (31), 1 (1) in einer Strohhut— 
fabrik an 2 (4) Sonntagen. 
Gemäß 8 105f der Reichsgewerbeordnung wurde nach gutachtlicher Einvernahme des 
Kgl. Gewerberats für Mittelfranken wegen unvorhergesehener dringlicher Arbeiten in 15(12) 
Betrieben an zusammen 28 (17) Sonntagen die Beschäftigung von über 16 Jahre alten 
Arbeitern erlaubt. 
II. Maß- und Gewichtspolizei. 
Wie im Vorjahre wurden alle Gewerbetreibenden, die eichpflichtige Maße, Gewichte 
und Wagen führen, vorher mittels besonderen Zettels auf die Eichtage hingewiesen. 
In 1676 (312) Fällen wurden Prüfungen vorgenommen, die zu 440 (32) Beanstandungen 
führten. In 1 60) Falle wurde Strafantrag gestellt. 
III. Stellenvermittler. 
Der Verwaltungsbericht 1901 S. 525 ff. enthält eine ausführliche Darstellung über die 
reichsgesetzlichen Bestimmungen für das Gewerbe der Dienst- und Arbeitsvermittlung. 
Die Überwachung der Gewerbe-Ausübung erfolgt durch Prüfung der Geschästsbücher, 
Verfolgung der öffentlichen Ankündigungen von offenen Stellen und Vergleichung, ob die 
Geschäftsbücher nachweisbare Aufträge dafür enthalten, Beobachtung der gesamten Geschäfts— 
tkätigkeit nach Maßgabe der Vorschriften über den Geschäftsverkehr. 
Die einzelnen Gewerbebetriebe wurden besonders scharf überwacht zum Vollzug des 
Abkommens vom 18. Mai 1904 zwischen dem Deutschen Reich und anderen Staaten über 
Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung eines wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. 
Um die Erlaubnis zum Betriebe der Stellenvermittlung wurde im Berichtsiabre in 15 
Fällen nachgesucht. Genehmigt wurden 13 (19) Gesuche. 
Revidiert wurden im Berichtsjahre 196 (178) Geschäfte. 
Größere Verfehlungen gegen die Vorschriften wurden dem Stadtmagistrate gemeldet, 
der sie mit Verwarnungen, Erstattung von Strafanzeige, in einzelnen Fällen je nach der 
Schwere mit Androhung der Erlaubnisentziehung und mit tatsächlicher Erlaubnisentziehung 
geahndet hat. 
Kleinere Mängel in der Buch- und Geschäftsführung wurden von dem Nachschau— 
beamten ohne Weiteres gerügt und ihre Abstellung überwacht. 
Das Stellenvermittlergewerbe wurde ausgeübt im Berichtsjahre von 80 (83) Personen. 
Aus der nach den Geschäftsbüchern vorgenommenen Ermittlung der Gescbäftstätigkeit 
der Vermittler ergibt sich nachstehender gesamter Geschäftsverkehr;
	        
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