Gemeinnützige Anstalten, Armenpflege und Wohltätigkeit
Beaufsichtigung der Kostkinderhaltung. An den bisherigen Bestimmungen hat
sich nichts geändert.
Weihnachten 1911 wurden 47 Pflegemütter, welche sich bei der Wartung und Pflege
der ihnen anvertrauten Kinder besonders hervorgetan hatten, mit einem Geldgeschenk von je
5 M bedacht; gleichzeitig wurde ihnen ein Anerkennungsschreiben des Magistrats zugestellt.
Über die im Berichtsjahre im Vergleich zum Vorjahre vorhandenen Kostkinder nach
Geschlecht und Ehelichkeit gibt nachstehende Aufstellung Aufschluß.
Art der Kostkinder
Tages- und Nachtpflegekinder. ..
Tagespflegekinder .. ..
Kostkinder zusammen . ..
Jahr
Kostkinder
männlich weiblich zusammen
Davon unehelich
Grund⸗ o—
zahl in ⸗
19111 5453 608 11511 924 808
19101 548 535 1083850 7835
l191144 211 258 1469 i 216 461
l9101 194 2020 83806 180 4535
1911667 866 1620 1 T15 77
1910 742 737 1479 1030 6961
6. Stiftungen.
Unterrichtsstiftungen. Neue Stiftungen wurden im Berichtsjahre nicht errichtet.
Dagegen machte der Rentier Ernst Kohn, hier, für die am 27. August 1867 durch seinen
Vater, den Bankier Joseph Kohn, unter dem Namen „Sophie Kohnsche Poly—
technikums-Stiftung“, deren Vermögen derzeit etwa 74000 “6 beträgt, zur Erinnerung
an den hundertjährigen Geburtstag des Stifters, den 14. April 1910 eine Zustiftung von
40000 MA in 30/0iger Staatsanleihe.
Da sich seit 1867, also seit mehr als 4 Jahrzehnten, die Errichtung eines Poly—
technikums in Nürnberg nicht verwirklicht hat, die Verwirklichung auch in der nächsten Zeit
nicht zu erhoffen ist, wurden seitens des Zustifters, gemäß Ziffer 5 der Stiftungsurkunde,
am 2. April 1910 und 24. Oktober 1911 andere Bestimmungen getroffen, welche durch
Regierungsentschließung vom 28. November 1911 staatsaufsichtlich genehmigt wurden.
Die Erträgnisse der Stiftung sollen in 8—510 Stipendien in Höhe von 300- 500 M
an würdige und begabte Studierende männlichen oder weiblichen Geschlechts, ohne Unterschied
der Konfession, welche eine deutsche technische Hochschule zum Zwecke des Studiums besuchen,
verteilt werden. In erster Linie sind Nachkommen des Stifters Joseph Kohn und nach
diesen zunächst Studierende, welche in Nürnberg, Fürth oder Markt-Erlbach beheimatet
sind, zu berücksichtigen.
Die Auszahlung soll in gleicher Weise, wie die der Nürnberger Universitätsstipendien
in 2 Hälften, je am Schluß des Winter- und Sommersemesters erfolgen. Da für 1911 die
Zeit jedoch schon zu weit vorgeschritten war, erfolgt die erstmalige Verteilung im Jahre 1012.
Der Bestand an Unterrichtsstiftungen war folgender.
A. Für Besucher von Hochschulen.
1. Der Allgemeine Universitätsstipendienfonds (Gereinigte Stipendien—
stiftungen) für Protestanten — aus der reichsstädtischen Zeit stammend — hatte ein Kapital—
vermögen, soweit es unter magistratischer Verwaltung steht, von 533 969 (533 969) MM.