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Die Urt und Anbringung diejfer Zeichen wird jeweils durch Bejhluß
des Stadbtmagiftrates heftiimmt. Der leßtere ift außerdem befugt, zur
Sicherung des Eigentums im Schlachthofe noch anderweitige Schub:
maßregeln anzuordnen.
8 43. Die in den Schlachthallen angebrachten Aufzugs= und
Beförderungs - Vorrichtungen dürfen nur von Kerfonen, welche mit
denjelben umzugehen verftehen, und nicht von Unbefugten in Bewegung
gejeßt und bedient werden. Bei ihrer Benügung ijt die Reihenfolge
einzuhalten.
8 44. Die geichlachteten Tiere miüfen Jpätejtenz 24 Stunden nach
erfolgter Schladhtung abgenommen und aus den Schlachthallen entfernt
werden. Falls Bedarf uach Aufzugsvorrichtungen befteht, kann die
frühere oder jofortige Entfernung von dem Schlachthofdirektor angeordnet
werden.
Fufoferne geidhlachtete Tiere oder Teile derfelben nicht recht:
zeitig durch den Eigentümer au8 den Schlachthallen entfernt werden,
fan der Schlachthofdirektor die Neberführung Ddiejer Tiere oder Teile
derfelben zur Verwahrung in das AmtsfjchlachthauZ oder in die Kühl-
räume auf Kofjten des Eigentümer3 anordnen.
In dieje Kojten find auch die Koften der Aufbewahrung in den
RAühlräumen einzubeziehen.
D. Bejchau im Schlachthofe, Berweijung in das
Amtsichlachthaus.
8 45. Alles in dem Schlachthofe zur Schladhtung gelangende
Schlachtvieh ijt zur Feftftellung feines Gefundheits=- und Ernährungs-
zuftandes fowohl vor als nach der Schlachtung der vorgefcdhriebenen
Bejchan durch die zuftändigen Fleifchbejchauer zu unterftellen; Schweine
find außerdem nod) der mikroffopifchen Unterfuchung auf Trichinen
nach) Maßgabe der einfchlägigen ort8polizeilichen Borichrift über die
Trichinenjhau zu unterftellen.
Auch die im gefhlachteten Zujtande in den Schlachthof ein-
gebrachten Tiere und Fleifchftücke unterliegen der Befchau.
& 46. Die Befchanu der Kebenden und gejchlacdhteten Tiere wird
von den amtlich aufgeftelten Fleijchbefhauern des SchlachthHofes nach den
jetweil® geltenden gefeglichen, verordnungsmäßigen ober: und ort?-
bolizeiliden VBorfchriften vorgenommen.
Segen die Bejcheide der Fleifjchbejchaner kann von den Beteiligten
auf ihre Koften die Enticheidung des Schlachthofdivettor3 (beamteten