Volltext: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

290 B. Besonderer Teil. VII. Missetaten wider Obrigkeit u. Gemeinwesen. 
endlich die Kirchenpfleger. Gegen die Ungehorsamen ging man 
mit Einziehung und Thurmstrafe vor. So zieht sich 1514 ein 
Drucker vier Wochen zu „das er ainen Druck von dem aufflauf 
zu Hungern on wissen und vergunst eins rats gedruckt, fail gehapt 
und verkaufft hat“. 1520 verbietet der Rat das Drucken der 
Schriften Luthers und seiner Anhänger, nachdem ihm Eck die 
Bulle zugesandt und geraten, alle ketzerischen Produkte zu einem 
Haufen zu schichten und zu verbrennen. Auf des Kaisers Mandat 
hin wiederholt die Stadtbehörde jene Weisung, beschliefst indels 
die Verkündung „berührter Acht zu längern Nachdenken zu stellen“. 
1525 wird abermals der Druck untersagt und zwar auf Luthers 
eignen Wunsch „zudem dalßs man meine Büchlein gemeincklich 
bössert und verderbt in andern Drucken“. 1?) 
Ist der Autor eruierbar, so trifft diesen bei Vergehung die 
Strafe: 1520 wirft man den Arzt Seb. Pusch „umb das er zwaierlay 
vngeschickter gerissen und geschnidten form oder figuren. Die 
Bäpstlicher heiligkeit und geistlichen stand zu beswerung, vnere 
und schmach raichen hat drucken lassen‘ für zwei Monate in den 
Thurm. Fin Zeitungsschreiber, welcher (1612) „seine Neuen 
Zeitungen aufs dem gemeinen geschrey aufgefangen und denen 
zu rill glauben zugestellt‘, büfst mit zehn Tagen seine Vertrauens- 
seligkeit und wird „steif injungirt, sich solches vnbegrundten neuen 
Zeittungschreibens abzuethun und hinfürther dgl. vngewissen und 
deren sachen er keinen grundt habe nicht von sich zu schreiben, 
bevor ab deren dingen, so dieser Statt Regiment betreffen an 
andern orth zu berichten“. Eine ähnliche originelle Censurgeschichte 
berichtet Soden aus d. J. 1631.%) 
Bemerkenswert ist endlich das Verfahren des Rates yegen 
einen, welcher 1508 Dürerische Stiche nachdruekte und feilbot. 
Er verspricht, den Frevler bei abermaligem Unterfangen, den Ver- 
kauf zu erreichen, als Fälseher zu behandeln.!*) 
1?) Rtb. VIL, 246; Siebenkees Mat. 1, 309; Rtb. X, 229, StA.:; Waldau, 
Verm., Beitr. 1, 134. 
13) Rtb. X], 546, StA.; Rtschlb. XLIX, 570; Soden, 3, 196; in N. wurde 
auch 1609 das Gebetbuch des Bisch. Gebsattel gedruckt, das er auf Befehl 
les Papsts verbrennen sollte, Soden, 1. 72. 
14 Waldau, Verm. Beitr. 1. 68.
	        
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