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256 B. Besonderer Teil. VI. Verbrechen wider das Eigentum, 
wahr erstaunlich, auf welch raffinierte Weise damals schon bei 
der Weinfälschung verfahren wurde. Ich nenne nur Schweftel, 
Milch, Eier, Scharlachkraut, Tahenn, Holler. Speck, Branntwein, 
Senf, Weidasche und Totenbein als die fürnehmsten Schändungzs- 
mittel des edlen Rebenbluts. 
Könige und Fürsten erliefsen Gesetze wider solche Fälscher. 
welche nach Konfiskation des Getränkes an Ehre, Leib und Gut 
härtiglich gestraft werden sollten. Der Unfug des Fälschens nahm 
indefs im 15. Jahrhundert derart überhand, dafs zu Windsheim, 
Rothenburg, Freiburg nnd in andern Städten Tagfahrten behufs 
gemeinsamer Beratung über Mafsregeln wider die Weinschmierer 
stattfanden. Man beschlofß, sie mit Pranger und Verweisung zu 
belegen. Der Wein selbst aber ‚der nicht gerecht“ ward auf 
einen Wagen mit roter und weilßser Fahne, die Aufschritt „Wein- 
schmier‘“ tragend, gebracht und — während der Löwe oben auf 
dem Fasse durch Pauckenschlagen den Pöbel herbeilockte auf 
den Säumarkt gefahren, woselbst nach Zertrümmerung ihres Ge- 
häuses die „schädliche Materi‘“ in die Pegnitz flols. 
1313 gab man Wein „darvnnen man leymen hat funden“ in 
das Spital. 1441 ertappte man zwei Weinführer, wie sie „tem- 
perirte und vmb der leut grofse und swer krankheit zufürkommen“ 
verbotne Weine zu verkaufen suchten. Als man jedoch erfuhr, 
dafs diese „Herzog Otto von Bayern zustehen“, begnügte man 
sich damit, den Missetätern Urfehde schwören zu lassen, dals sie 
das Getränke ungefährdet wieder nach Bayern zurückfahren, und 
setzte den Fürsten gleichzeitig hievon in Kenntnis. Einer, der 
gebranntes Wasser für Wein ausgeschenkt, sollte nach Ausspruch 
der Konsulenten mit dem Schwert gerichtet werden; er entschlüpfte 
diesem jedoch in der Voraussicht „dafs bei ihm noch emendatio 
morum zu erhoffen‘. 1409 exilierte man einen, der „etlichen 
wider des Rats Ordnung gelehrt, den Wein schmieren“, für immer 
Auch auf Fälschung der Marke war man frühzeitig bedacht. 
So strafte man einige 1508 (aus Gnaden) um 50 fl.: „die auf 
behender listigkeyt und betriegerey von etlichen alten leeren 
vassen die wechsern Sigel abgelöst und auff ire vals mit Wein we- 
druckt und nachuolgend durch dieselben sielune verkaufft haben‘? 
2) PO. 241-268: un. H. Sachs (Keller IV, 249): Milch, tahen, schwetel 
und prantwein, Weydaschen. holler und todtenheyn, scharlachkraut: nach
	        
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