VIE
Vorwort.
kein homogenes Material zu Gebote. Es ist daher auch der Nachweis
nicht ermöglicht, durch wieviel fremdartige Zutaten die Bamberger
Bräuche Bereicherung erfuhren, um zur Bambergensis zu werden.
Ihre Zahl wird keinesfalls beträchtlich sein. Zumal die aus andern
deutschen Rechten herstammenden Satzungen mochten sich schon
früher in Bamberg eingebürgert haben. Man mufs nur bedenken,
wie sich damals Gesetze und Bräuche auf die Wanderschaft be-
gaben, und nicht zum mindesten durch das Verdienst der Rechts-
gelehrten. Von der einen Stadt in die andere berufen, brachte
solch Konsulent — das Brüsten mit reichem Wissen war nur allzu
vielen eigen — eine, vielleicht seiner Heimat entsprossene, seinen
neuen Gebietern fremdartige Satzung zum Vorschlag und — was
ja bei der damals üblichen Beratung von Fall zu Fall nichts
seltsames — öfters zur Durchführung; sie wurde „Brauch“, ohne
dafs man sich je über den Ursprung und die erste Anwendung
dieser Norm späterhin Rechenschaft gab. Und so mochten sich
auch die Nürnberger verwundern, als sie den „Anefang“ ihrer
Reformation in der Bambergensis wiederfanden. Analoges gilt
wohl für die Lehren der Italiener; frühzeitig mochten viele durch
Vermittlung von Konsulenten Zulafs in Bamberg erlangt haben.
Dafs sie dortselbst rascher Anklang erhielten, als in Nürnberg,
erklärt sich am besten dadurch, dafs dort den Gelehrten nicht das
jeder Neuerung widerstrebende Laienelement als entscheidende
Behörde gegenüberstand. Immerhin dürfte sich eine erkleckliche
Zahl von Satzungen erst bei der Verabfassung des Gesetzes selbst
pingeschlichen haben, bezw. von den Kompilatoren herrühren.
Während meines halbjährigen Aufenthalts in jener Stadt fahndete
ich unverzagt nach der wahren Quelle der Bambergensis, jeder
irgendwie einschlägige Bestand des Archivs ward durchmustert.
Kein Entwurf, keine Nachricht hievon war zu entdecken, kein
Aufschlufs, welche Zusätze Schwarzenberg oder dem „Rat der
Gelehrten“ zu danken sind. Besonders tröstlich ward mir das
Bewulstsein, dafs ein äulfserst wichtiger Codex als beschädigt und
daher als — wertlos durch das — Appellationsgericht dem Ein-
stampf zum Opfer gefallen ist.
Abhold verhielten sich Nürnbergs Rat und Konsulenten der
Bambergensis gegenüber, aus dem Verfahren wissen wir, dafs sie
die Praxis Bambergs wiederholt als ungerecht und hart bezeichneten.
Und ihr späterhin sklavisches Nachbeten der Sätze der Karolina
)4