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Vorwort. 
kein homogenes Material zu Gebote. Es ist daher auch der Nachweis 
nicht ermöglicht, durch wieviel fremdartige Zutaten die Bamberger 
Bräuche Bereicherung erfuhren, um zur Bambergensis zu werden. 
Ihre Zahl wird keinesfalls beträchtlich sein. Zumal die aus andern 
deutschen Rechten herstammenden Satzungen mochten sich schon 
früher in Bamberg eingebürgert haben. Man mufs nur bedenken, 
wie sich damals Gesetze und Bräuche auf die Wanderschaft be- 
gaben, und nicht zum mindesten durch das Verdienst der Rechts- 
gelehrten. Von der einen Stadt in die andere berufen, brachte 
solch Konsulent — das Brüsten mit reichem Wissen war nur allzu 
vielen eigen — eine, vielleicht seiner Heimat entsprossene, seinen 
neuen Gebietern fremdartige Satzung zum Vorschlag und — was 
ja bei der damals üblichen Beratung von Fall zu Fall nichts 
seltsames — öfters zur Durchführung; sie wurde „Brauch“, ohne 
dafs man sich je über den Ursprung und die erste Anwendung 
dieser Norm späterhin Rechenschaft gab. Und so mochten sich 
auch die Nürnberger verwundern, als sie den „Anefang“ ihrer 
Reformation in der Bambergensis wiederfanden. Analoges gilt 
wohl für die Lehren der Italiener; frühzeitig mochten viele durch 
Vermittlung von Konsulenten Zulafs in Bamberg erlangt haben. 
Dafs sie dortselbst rascher Anklang erhielten, als in Nürnberg, 
erklärt sich am besten dadurch, dafs dort den Gelehrten nicht das 
jeder Neuerung widerstrebende Laienelement als entscheidende 
Behörde gegenüberstand. Immerhin dürfte sich eine erkleckliche 
Zahl von Satzungen erst bei der Verabfassung des Gesetzes selbst 
pingeschlichen haben, bezw. von den Kompilatoren herrühren. 
Während meines halbjährigen Aufenthalts in jener Stadt fahndete 
ich unverzagt nach der wahren Quelle der Bambergensis, jeder 
irgendwie einschlägige Bestand des Archivs ward durchmustert. 
Kein Entwurf, keine Nachricht hievon war zu entdecken, kein 
Aufschlufs, welche Zusätze Schwarzenberg oder dem „Rat der 
Gelehrten“ zu danken sind. Besonders tröstlich ward mir das 
Bewulstsein, dafs ein äulfserst wichtiger Codex als beschädigt und 
daher als — wertlos durch das — Appellationsgericht dem Ein- 
stampf zum Opfer gefallen ist. 
Abhold verhielten sich Nürnbergs Rat und Konsulenten der 
Bambergensis gegenüber, aus dem Verfahren wissen wir, dafs sie 
die Praxis Bambergs wiederholt als ungerecht und hart bezeichneten. 
Und ihr späterhin sklavisches Nachbeten der Sätze der Karolina 
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