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Über die Gebühren, die ein junger Bleistiftmacher
entrichten muss, gibt uns eine Sammlung aller dieser Ge-
bührentarife für die Nürnberger Handwerke Aufschluss;
es ist zwar nicht mit Sicherheit festzustellen, für welche
Zeit jene Sätze Geltung hatten, indess wird man kaum
fehlgreifen, wenn man ihre Aufzeichnung in die erste
Hälfte des 18. Jahrhunderts verlegt. Der angehende
Bleistiftmacher hat nach jener Aufschreibung zu zahlen: ‘)
fl. kr.
2 24
924
Meistergeld in die Fünf
In die Allmoss Büchse?)
Rugsschreiber-Gebühren:
Bei der Admission (d. I. Zulassung zu den
Probestücken) . -
pro Subst. . . .
Bei dem Meisterspruch
pro Subst. . . .
für den Meisterrechts-Kosten Conto, dem
Snbstituto
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6
0
2
Handwerks-Gebühren.
Von einem jungen Meister, den beiden Vor-
I) Handwerksgebühren-Regulation, Stadtarchiv. pag. 34 und 35.
2) Bei dieser Gelegenheit mag auch die interessante Ordnung
des Nürnberger Armenwesens im 17. Jhdt. erwähnt werden. Die Ar-
menpflege war eine städtische, aber die sämmtlichen Handwerke waren
zu Beiträgen gezwungen, die auf eine sehr sonderbare Art einge-
trieben wurden. Jedes Handwerk hatte in einer der Nürnberger Kirchen
ainen bestimmten Platz, „Allmosenstuhl“ genannt. Neben jedem der-
selben stand eine Allmosenbüchse, sodass man nach Schluss der Kirche
ganz genau kontrollieren konnte, ob jedes Handwerk seinen schuldigen
Tribut entrichtet hatte.
So sassen denn auch die Bleistiftmacher, ebenso wie einst die
sben erwähnten Büchsenschiffter (Vom Ursprung und Herkommen u.
3. w. f. 62 bzw. 101) zusammen mit den Schreinern in deren Allmo-
senatuhl in der Heiliggeist-Kirche.