Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Werkstätten und Verkaufsläden der Einzelnen den sog. 
„Umgang“ oder Eingang vorzunehmen. Dieses Recht 
jer Kontrolle stand ilmen nun auch den Bleistiftmachern 
yegenüber zu und es ist selbstverständlich, dass sie die 
günstige Gelegenheit zu aller Art von Plackereien nicht 
angenützt vorübergehen liessen. Dies ist der zweite Miss- \ 
stand, unter dem die Bleistiftmacher zu leiden hatten. 
Doch hat in diesem Punkt der Rat wenigstens ein Ein- 
sehen, er erkennt die Unzulänglichkeit der Verhältnisse 
an und fordert von den Rugsamtsdeputierten ein Gutachten 
darüber ein, ob nicht der Umgang der Schreiner bei den 
Bleistiftmachern aufgehoben oder doch beschräukt werden 
könne. !) Zu thatsächlichen Änderungen kommt es jedoch 
auch hier nicht; noch acht Jahre lang bleibt alles beim Alten 
erst eine neue Petition im Jahre 1706 hat den Erfolg, 
dass den Bleistiftmachern erlaubt wird, „die Beschauung 
der Bleyweissstetfte sowohl in ihren Häusern als den Krämen 
beywesend zweyen Geschworenen des Schreinerhandwerks 
fürzunehmen.“ ?) Nicht mehr nehmen .also wie bisher die 
Schreiner allein den Umgang vor, sondern auch Vertreter 
ler Bleistiftmacher selbst dürfen sich daran beteiligen, in 
welcher Zahl und mit welchen Rechten, ist in den Rats- 
protokollen nicht gesagt s); aber mag der Einfluss, den 
die Bleistiftmacher durch jenen Ratsverlass erlangt haben, 
an sich auch recht gering gewesen Sein, es liegt doch in 
dem angeführten Bescheid des Rates die erste Anerkennung 
des Selbstsändigkeitsgefühls, des Unabhängigkeitsstrebens 
bei den Bleistiftmachern. Wir haben oben gesehen, dass 
die Bleistiftmacher auf dem besten Wege dazu waren, in 
ihrer Eigenart als besonderes Gewerbe zu verschwinden 
and im Schreinerhandwerk aufzugehen, und dieser Tendenz 
1) Rats-Prot. tom. 1697. No. 18a. f. 87. 
2) Rats-Prot. tom. 1705. No. 11. f. 135. 
3) Aus den verloren gegangenen Akten des Rugsamtes würde es 
sich wohl haben ersehen lassen.
	        
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