Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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geloffen, widerbringen und, welcher gestallt man ermelten rhat 
zu Onspach beantworten wöll, rätig werden. 
1802. [1601, X, 26 a| 14. Januar 1602: 
Des bischoven zu Wirzburg danckhschreiben, das 
Meine Herren dero stainmetzen Jacoben Wolff uff ein zeit- 
lang iren f. g. vergünstigt, soll man uff ime ersitzen lassen. 
1803. [27 b] Martin Seyfriedt, goltarbeiter, soll man 
sein begern, dem Samuel Mylio zu erlauben, das er ine an einem 
gebrechlichen aug curirn mög,’ ablainen, weil es sonst leut alhie 
genug hab, die ime besser dan der Mylius heiffen khönten; wöll 
er sich aber anderer orten ine je curirn lassen, s6ll ime dasselb 
ungewehrt sein. 
1804. [1601, X, 28 b] 15. Januar 1602: 
Niclaußen Cordiers supplication sambt dessen aniezt 
in den eysen verhafften Jörgen de Hain von Camrich, 
goldtschmidtgesellens, darauff gethanem gegenbericht soll 
man bey zwayen herren hochgelerten berathschlagen lassen, waß 
darynn zu verabschiden sey, dieweil der eine alß ein frembder 
mit pürgschafft nicht werde auffkommen können. 
1805. [1601, X, 33 b] 18. Januar 1602: 
Wegen Wolffen Eisenmans, gewesnen statt- 
mahlers, allhieigen verhaltens soll man den rath zu Onolz- 
bach zu begertem bericht widerumb dahin beantwortten, gedachter 
Eisenman hab sich gleichwol ohne erlaubnus von hinnen wegk 
begeben und die negste losung nicht bezalt, sein weib auch mitt 
unzucht sich vergriffen, darüber sie zu verhafft und gefengknus 
kommen und gebürlich darumb gestrafft worden. Aber wie dem 
[auch sey]: wann derselb sein bürgerrecht ordenlicher weiß auff- 
sagen und die schuldigkeit laisten werde, soll ihme ein abschidt 
gevolgt werden und möge man leiden, das er sich alßdann an- 
derer ortten niderlasse und sein nahrung suche. 
1806. [1601, X. 35 b] 20. Januar 1602: 
Niclassen Cordiers supplication und seines izt inn 
eisen verhafften dieners Jorgen de Hain von Camerich ge- 
thanen gegenbericht öefreffend. 
1807. [1601, XI, 22 b] 4. Februar 1602: 
Uff Anthoni Duschmaiers, kupfferstechers von 
Cöln, supplication umb begünstigung der innwohnung alhie soll] 
man den Hanß Kamochs und Anthoni Neudorffer ver-
	        
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