Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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In Berlin reichte dieser einen Rechenschaftsbericht 
iber seine bisherige Thätigkeit in den Fürstentümern ein. 
Am Schlusse desselben bat er um Uebertragung der ge- 
samten Verwaltung an seine Person und um den Titel 
Kabinettsminister.! Es entsprach das eigentlich nur seiner 
isherigen Stellung, hatte auch ein Seitenstück in den 
Verhältnissen Schlesiens, die Hardenberg vermutlich immer 
vor Augen hatte. Graf Hoym, der schlesische Minister, war 
'ndes im preussischen Dienst aufgestiegen.” Es war 
daher eine doppelte Auszeichnung für Hardenberg, dass 
man ihm noch den Titel eines Kabinettsministers verlieh; 
der Anlass lag darin, dass in den zahlreichen Streitigkeiten 
er selbst mit den Nachbarständen schriftlich verkehren 
durfte. Indem man seine Bitte gewährte, wurde ihm 
jedoch eigens bedeutet, er dürfe aus dem Titel nicht den 
Anspruch herleiten, auch in die übrigen Teile der aus- 
wärtigen Geschäfte einzugreifen. Die neue Instruktion 
wies ihn an, seine Berichte mit Ausnahme der militärischen, 
welche an das Oberkriegskollefrium gehen sollten, dem 
Kabinettsministerium zu übermitteln, von dem er auch die Be- 
fehle des Königs erhalte: über minder wichtige entscheide 
dasselbe allein; über wichtigere werde es dem König 
Vortrag halten. Die Etats sollten von Hardenberg künftig 
im Oktober eingeschickt und vom König im darauf- 
folgenden Januar gebilligt und vollzogen werden, Ent- 
sprechend der für den Minister Schlesiens hergebrachten 
Exemplar 23. Febr. 1792 zu Berlin, in einem andern 22. Febr. bei 
ÄHardenberg zu Ansbach ein; R. 44. B. n. 1. 5. 
1. Rechenschaftsbericht und Vorschläge für die künftige Ver- 
waltung d. d. Berlin 10. Jan. 1792; R. 255. O. 23. 
2. Er war 1770 zum Staats-, Kriegs- u. dirigierenden Minis er 
Schlesiens ernannt worden (Klaproth 451); Fechner in der Allg. 
deutschen Biogr. XIII (1881, S. 220,) ebenso schon 1755 sein Vor- 
gänger Schlaberndorf (Klaproth 436).
	        
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