Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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kunft,! die Hardenberg und Montgelas unterzeichneten, 
sprach dem König namentlich die von ihm begehrten 
Pflegämter zu,” während dem Kurfürsten einige andere 
nürnbergische Distrikte gegeben wurden, welche Bayern 
die in diesen Gegenden von jeher entbehrte Abrundung 
gewährten.®? Da jedoch mit der Möglichkeit ‘gerechnet 
wurde, dass in Paris Nürnberg 'mit allen seinen Depen- 
denzen dem Münchener Hof bereits zuerkannt worden sei 
oder noch zuerkannt werde, wurde der Uebereinkunft die 
Bestimmung hinzugefügt, der Kurfürst werde, sollte ihm 
Nürnberg mit seinem ganzen Gebiet zufallen, ein der 
beiderseitigen Konvenienz entsprechendes Arrangemeni! 
treffen.* 
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1. d. d. München 20. Nov. 1802; R. 50. n. 41—4. Vol. II, 
2. Ausserdem noch Lichtenau, die Städte Lauf und Altdorf. 
3. Von einigen Ausnahmen abgesehen, die Aemter Velden, 
Engelthal, Altdorf und Hersbruck, Dazu wurde verabredet, Preussen 
und Bayern sollten einen entsprechenden Teil der Nürnberger 
Staatsschulden übernehmen. 
4- In einem Privatbrief d. d. Berlin 2. Nov. 1802 hatte Haugw. 
Hard. den dringenden Rat erteilt, alles zu vermeiden, was den 
König in Verlegenheit setzen oder ihm die Hände binden könnte, 
hauptsächlich aber kein endgiltiges Arrangement ohne vorherige 
Einsendung abzuschliessen (R. XI. 25 C). In dem Bericht d, d. 
München 14. Nov. 1802 meldet er, er werde unterzeichnen, da er 
sich vollständig innerhalb der Schranken der Instruktion vom 22. 
Okt, gehalten habe (dieselbe hatte vorherige Einsendung nicht vor- 
geschrieben; R. XI. 25 D). Darauf ein neuer Privatbrief von Haugw. 
d. d. Berlin 20. Nov, 1802, Hard. möge bei Weiterführung der 
Unterhandlung die erhaltenen Befehle wegen des Vertragsabschlusses 
beachten (ebda). Im Bericht vom 21. Nov. spricht sich Hard, so 
aus, als habe er noch nicht abgeschlossen, als ob die Unter- 
zeichnung des Vertrages auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden 
solle und er u. Montgelas nichts als Protokolle unterschreiben 
würden.
	        
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