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kunft,! die Hardenberg und Montgelas unterzeichneten,
sprach dem König namentlich die von ihm begehrten
Pflegämter zu,” während dem Kurfürsten einige andere
nürnbergische Distrikte gegeben wurden, welche Bayern
die in diesen Gegenden von jeher entbehrte Abrundung
gewährten.®? Da jedoch mit der Möglichkeit ‘gerechnet
wurde, dass in Paris Nürnberg 'mit allen seinen Depen-
denzen dem Münchener Hof bereits zuerkannt worden sei
oder noch zuerkannt werde, wurde der Uebereinkunft die
Bestimmung hinzugefügt, der Kurfürst werde, sollte ihm
Nürnberg mit seinem ganzen Gebiet zufallen, ein der
beiderseitigen Konvenienz entsprechendes Arrangemeni!
treffen.*
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1. d. d. München 20. Nov. 1802; R. 50. n. 41—4. Vol. II,
2. Ausserdem noch Lichtenau, die Städte Lauf und Altdorf.
3. Von einigen Ausnahmen abgesehen, die Aemter Velden,
Engelthal, Altdorf und Hersbruck, Dazu wurde verabredet, Preussen
und Bayern sollten einen entsprechenden Teil der Nürnberger
Staatsschulden übernehmen.
4- In einem Privatbrief d. d. Berlin 2. Nov. 1802 hatte Haugw.
Hard. den dringenden Rat erteilt, alles zu vermeiden, was den
König in Verlegenheit setzen oder ihm die Hände binden könnte,
hauptsächlich aber kein endgiltiges Arrangement ohne vorherige
Einsendung abzuschliessen (R. XI. 25 C). In dem Bericht d, d.
München 14. Nov. 1802 meldet er, er werde unterzeichnen, da er
sich vollständig innerhalb der Schranken der Instruktion vom 22.
Okt, gehalten habe (dieselbe hatte vorherige Einsendung nicht vor-
geschrieben; R. XI. 25 D). Darauf ein neuer Privatbrief von Haugw.
d. d. Berlin 20. Nov, 1802, Hard. möge bei Weiterführung der
Unterhandlung die erhaltenen Befehle wegen des Vertragsabschlusses
beachten (ebda). Im Bericht vom 21. Nov. spricht sich Hard, so
aus, als habe er noch nicht abgeschlossen, als ob die Unter-
zeichnung des Vertrages auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden
solle und er u. Montgelas nichts als Protokolle unterschreiben
würden.