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Staaten teilten sich nun noch in Lande, ‘die keinem von
ihnen gehörten,
Hardenberg hatte den Vergleich mit Nürnberg in An-
griff genommen, noch ehe er nach München ging. In
seinem Auftrage wandte sich Hänlein mit einer Abschrift
seiner Anweisung an die Reichsstadt.! Hardenberg wollte
durch die Unterhandlung, um endlich die Trennung
zwischen dem Bayreuther Ober- und Unterland zu be-
seitigen, zu den 1796 besetzten Strichen neue nürnbergische
Aemter gewinnen. Für drei Pflegämter? sollten der Stadt
ihre beiden Vorstädte wieder zugestellt werden. Das
preussische Anerbieten verlangte ‘ohne gebührende
Aequivalente ganz empfindliche Abtretungen. Hänlein
wurden zwar auch formell die Verhandlungen übertragen;
doch die Vertreter der Stadt beeilten sich nicht, auf Grund
der ihnen bereits bekannten Basis sich mit ihm zu
vesprechen. Nachdem sie sich endlich doch bei ihm ein-
gefunden hatten,* kamen sie nicht wieder. Gleichwohl
wollte sich Hardenberg der drei Pflegämter bemeistern.
Da der von der Reichsdeputation zu Regensburg an-
genommene Generalentschädigungsplan unter die sechs
Orte, welche Reichsstädte bleiben sollten, Nürnberg mit-
inbegriffen, gedachte er an der Selbständigkeit der Stadt
nicht zu rütteln. Dass dieselbe jedoch ihr Gebiet behalten
sollte, war nirgends festgesetzt. Dieses glaubte man daher
ohne Mühe zerschlagen zu können. Eine Senaratüberein-
ı. Nicht lange vor dem 18. August 1802: Hänleins Bericht d. d.
Regensburg 31. März 1803; R. 50. n. 41—4. Vol. II.
2. Gräfenberg, Hiltpoltstein, Betzenstein.
3. Durch Reskript vom 18. Aug. 1802.
4. Am 28. Sept. 1802; Bericht Deinzers und Kieslings, der Ab-
gesandten Nürnbergs in Regensburg, d. d. Regensburg 20. Sept.
(802; K. A.: Die Selektsverhandlungen im Jahre 1802, insbesondere
die Abordnung nach Regensburg.