— 834 —
es gelangt war, nicht allzu störend. Seit der Auslieferung
der Bistümer an Bayern waren die Fürstentümer von Nord-
deutschland durch einen Staat getrennt, der ein dem König
schädliches System befolgte. Sie glichen einem CGliede, an
welchem der Nerv, der dasselbe mit dem Körper verband,
verletzt wird. Bayern wachte über die einzige schiffbare
Wasserstrasse Frankens. Bayern hatte die Ausgänge der
grossen Handelsstrasse von Nürnberg nach Frankfurt inne.
Bayern würde, das war mit Händen zu greifen, dem Handel
Ansbachs und Bayreuths die schwersten Hindernisse ent-
gyegensetzen.
Eine leichte Aenderung erlitt die Machtverteilung in
Franken am Ende des Tahres 1802. Dem Grossherzog
von Toskana, einem Bruder Franz IL, hatten Frankreich
und Russland für seine italischen Lande, die er gemäss
dem Frieden von Luneville verloren hatte, das Erzbistum
Salzburg, Berchtesgaden und einen Teil des Bistums Passau
eingeräumt. Diese Gebiete rundeten den habsburgischen
Hausbesitz ausgezeichnet ab. Allein der Kaiser wollte sich
mit ihnen, da ihr Wert hinter den Verpflichtungen der
Republik zurückblieb, nicht begnügen und machte die Zu-
stimmung zu dem Rezess der Reichsdeputation von einer
Vergrösserung des Loses des Grossherzogs abhängig. Am
liebsten hätte man in Wien den Inn als Grenze des Erz-
herzogs gesehen.! Man wäre wohl auch bereit gewesen,
schwäbische Lande anzunehmen, da in diesem Falle den
umfangreichen Besitzungen Franz Il. in Schwaben ein sehr
nötiger Pfeiler eingefügt worden wäre.? Bonaparte fühlte,
AYass ihm bei der ungeheueren Stellung‘ Frankreichs in
1. Thiers IV, 102, 107; Beer: Archiv a. a. O, 520 f.; A. Fournier:
Gentz und Cobenzl (1879), 39. — Montgelas: Denkwürdigkeiten 56 f.
2. Vgl. Beer a. a. O. 520f. — A, du Casse: Histoire des
n&gociations relatives aux traite&s de Mortfontaine, de Luneville et
d’Amiens II (1855), 413.