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die Kommission fernab von dem Territorium ihres Souve-
räns wirkte oder ob dieselbe nur an irgend einem Punkte
die Stadt zu verlassen brauchte, um auf ihre engeren
Landsleute zu stossen. Für den Kaiser hatte ein Schutz-
verhältnis Nürnbergs zu Preussen, so wie es Hardenberg
empfahl, die gleichen verhängnisvollen Wirkungen wie die
sofortige Einverleibung. Es ist daher begreiflich, dass
der neue Antrag des Provinzialministers in Berlin nicht
besser aufgenommen wurde als der erste,
Friedrich Wilhelm befahl, Hardenberg solle seine In-
struktion ohne die geringste Verzögerung ausführen.! Um
ihn endlich zur Fügsamkeit zu nötigen, redeten die Minister
ihm ins Gewissen: der vom König gefasste Beschluss
veruhe zu sehr auf seiner höchsteigenen innigen Ueber-
zeugung, als dass an irgend welche Aenderung zu denken
wäre. Ein anderes Reskript®* wiederum sagt, dass Harden-
berg an seinem Aufenthaltsort über die politischen Ange-
legenheiten nicht vollständig auf dem Laufenden sein könne,
um mit der Mahnung zu endigen, sich fernerhin jedes
Schrittes zu enthalten, der den Einfluss des Staates aus-
dehne. Haugwitz legte dann noch seinem Freunde ans
Herz,* so schnell wie nur irgend möglich zu gehorchen.
Es klingt freilich komisch, wenn er hinzufügt, Preussen
entfalte zur Zeit die grösste Energie in den Fragen von
politischer Wichtigkeit und lenke dadurch die Aufmerksam-
keit von ganz Europa auf sich,
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1, Kabinettsordre vom 20. Sept. 1796; R. 50. n. 41—4.
2. d. d. Berlin 21. Sept. 1706, ad contras. Finck., Alv., Haugw.;
ebda.
3. d. d. Berlin 19. Sept. 1796, ad contras. Finck., Alv., Haugw.;
R. XI. 25 A.
4. Privatbrief von Haugw. an Hard. vom 22. Sept. 1796. Die
Schreiben vom 19., 21. u. 22, Sept. wurden zusammen abgesandt;
praes, 26, Sept.