Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

De 
thanen mit ihrem Lose sehr zufrieden seien, sondern auch 
die Stadtbevölkerung mit Sehnsucht dem gleichen Lose 
entgegenschmachte.* 
Diese Anschauungen gewannen in der That in den 
Kreisen, welche innerhalb der Genannten die Führung der 
Opposition hatten, mehr und mehr an Boden. Sie wünschten 
die Frage vor die Oeffentlichkeit zu bringen, waren aber 
doch, wie es scheint, des Genanntenkollegs so wenig sicher, 
dass sie nicht den Mut hatten, diese Versammlung als 
Bollwerk gegen den Rat vorzuschieben, obwohl gerade sie 
nach der sonstigen Ansicht der Bürgerschaft das berufenste 
Organ waren, den Vorteil der Allgemeinheit zu vertreten. 
Am 21. Juli überreichten 57 der angesehensten Ein- 
wohner dem Magistrat eine Vorstellung,” welche für den 
Fall, dass der König einen günstigen Vergleich in der 
Revindikationssache nicht gewähre, Einverleibung in die 
preussische Monarchie forderte. Das Patriziat kannte nur 
zu wohl die Reformen, die in Preussen überall mit oder 
ohne den Willen der Betroffenen das Licht erblickten. 
Der Rat weigerte sich anfangs, das Schreiben entgegen- 
zunehmen. Als er nachgab, stellte er als Bedingung für 
die gewünschte Verfassungsänderung eine Abstimmung der 
gesamten Bürgerschaft — auch die Vorstellung hatte dies 
verlangt — und vorherige Genehmigung von Kaiser und 
Reich. Auch beanspruchte er für sich das Recht zur Er- 
öffnung wie zur Leitung der Unterhandlung.* Mit dem 
<. Berichte Hard. vom 5. Juli, 8. Juli u. 29. Juli 1796. In je 
eine Zeitung zu Hamburg, Bayreuth, Erlangen und Frankfurt a, M. 
befahl er einen Erlangen 4. Juli 1796 zu datierenden Bericht ein- 
zurücken: die Bewohner der Nürnberger Vorstädte hätten sich 
über die Besitznahme gefreut; dass der König ihnen Kantonfreiheit 
zugesichert habe, habe vollends alle Gemüter begeistert (R. 44 
C. 101—110). 
2. Es handelt sich um die angeführte Verwahrung. 
3. Ratsverlass d. d, Nürnberg 22. Juli 1796; R. 44 C. 94.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.