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sich die Aufgabe leicht. Er gab für einen Distrikt und
zwei Aemter zwei andere Aemter, einmal Weiltingen, das
eigentlich Württemberg gehörte — er schob dadurch
dem kleinen fränkischen Fürsten die Auseinander-
setzung mit dem Herzog zu —, dann ein bisher könig-
liches Amt, über das Preussen nach den neuen Grundsätzen
zar nicht mehr hätte verfügen dürfen. Verträge wurden
noch mit Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein! unterzeichnet,
mit Hohenlohe - Schillingsfürst,? Oettingen - Wallerstein,*
Pappenheim* und Reuss.® Manchmal wurde der Abschluss
durch persönliche Beziehungen angebahnt, so bei Hohenlohe
und bei dem Grafen von Pappenheim, der vor kurzem
Hardenbergs Schwiegersohn geworden war,“ hauptsächlich
jedoch dadurch, dass man allgemeine Gesichtspunkte und ge-
wisse Tauschgegenstände bestimmte, sich aber im übrigen
mit der Versicherung begnügte, die Regelung der KEinzel-
heiten solle der Zukunft vorbehalten bleiben. So glimmte die
Zwietracht auch weiterhin unter der Asche fort. Hohenlohe-
Waldenburg billigte trotz seines Vergleiches mit Preussen
lie Beschwerden des Konvents an Kaiser und Reich,‘
Den Reichsgrafen von Giech hatten hundert Jahre
zuvor? die Markgrafen gegen die Summe von 26000
1796 (Bericht Hard. vom 209. Juli 1796) kam am 17. Juli 1796 der
Landesvergleich zu stande (Staatsarchiv II, 117 ff. — Hard, Bericht
vom 29. Juli 1796).
1. d. d. Ansbach u. Bartenstein 7. u. 8& Sept. 1796; R. 44
C. 46.
2. d. d. 17. Jan. 1797; R. 44 C. 47.
3. Gen.-ber, 8 7.
4. d. d. 7. März 1797; R. 44 C. 133.
5. Gen.-ber. 8 7.
6. 26. Juni 1796: Tageb.
7. 27. Febr. 1797; K.-A. a. a. O.
8. 1699: Staatsarchiv II, 383 ff.; III, 473ff. — WEeltrich
(1808), 26.