Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

— 167 — 
die er von langer Hand her vorbereitet hatte. Seit 1792 
hatte er die Angelegenheit im Auge. Eine Denkschrift 
des Gesandten aus dem April 1793! entwickelt ein 
Programm, das sich mit dem späteren Vorgehen Harden- 
bergs im allgemeinen und vielfach auch im einzelnen 
deckt2 Nur wünschte Soden, die Revindikationen sollten 
rasch durchgeführt werden; ein stückweises Zugreifen war 
ihm aufs höchste zuwider. Andererseits begehrte Harden- 
Derg, dass in Nürnberg die Forderungen Friedrich 
Wilhelms in kategorischem Tone vorgelegt, die Zumutungen 
Jer Stände in unfreundlicher, stolzer Haltung abgewiesen 
würden. Dazu konnte sich Soden nicht immer verstehen. 
Zu Anfang 1794 Wollte Hardenberg die Möglichkeit 
des Zusammentritts eines sechsfachen Kreiskonvents zur 
Beseitigung des ihm unlieben Beamten benutzen, Wegen 
der Aufregung, welche dieser Schritt in Nürnberg ver- 
ırsachte, stand er schliesslich von seinem Plane ab. In 
ler Mitte des Jahres sandte Soden, müde der fortwährenden 
Befehdung durch Hardenberg, ein Entlassungsgesuch un- 
mittelbar nach Potsdam. Das Ministerium nahm dasselbe 
jedoch nicht an. 
Zwei Jahre später fiel ihm eine Aufgabe zu, deren 
pünktliche Erfüllung, so wie sie sein Chef wünschte, von 
'hm vielleicht nicht durchaus werden durfte, Hardenberg 
wollte jetzt den Ständen kräftig entgegentreten; wegen 
4es Lärmes. welchen die Versammlung in Nürnberg erheben 
nl 
t. Es ist die schon mehrfach zitierte Denkschrift v. 25. Apr. 1793. 
2. 88 29, 30, 33, 34» 37. — Soden rät in 8 37, sofort vor- 
zugehen, ohne länger zu warten. Später, als er nicht mehr preussi- 
scher Beamter war, sagte er einmal Öffentlich, der Rücktritt des 
Reichsadels zu dem allgemeinen u. engeren Verbande mit den 
Ständen sei den Urgesetzen des‘ Reichsverbandes angemessen ; 
Julius Soden, Reichsgraf: Die Franzosen in Franken im Jahre 1796 
1797), 52.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.