Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Frieden bereits sprechen die preussischen Behörden von 
den Einwohnern als königlichen Territorialunterthanen.! 
Es hatte wenig zu bedeuten, wenn der Senat Nürnbergs?* 
nicht nur diesen Ausdruck, sondern selbst die Bezeichnung 
Territorialeingesessene als eine notorisch verfassungswidrige 
Behauptung brandmarkte. Immer drückender wurden die 
Ansprüche der Beamten an fremde Unterthanen. Diese 
selbst wünschten eine Erledigung des Streits in dem einen 
der anderen Sinne, da sie trotz verschiedentlicher Be- 
lastung‘ durch Preussen von ihrer Landesherrschaft immer 
aoch als deren Angehörige behandelt wurden. 
Obwohl Hardenberg ein Eingreifen der Behörden gerne 
sah, hatte er bisher seine Person damit nicht kompromit- 
tieren wollen. Zu Anfang des Jahres 17094 berichtete ge- 
mäss einem Referate Kretschmanns die Bayreuther Re- 
gijerung, sie sei vielfach genötigt, die Differenzen mit den 
Nachbarn und Insassen ohne Resolution zu lassen; sie er- 
Sitte sich daher einen Normalbefehl.* In der ‚gleichen 
Angelegenheit 'kam es am Ende des folgenden Jahres zu 
anerquicklichen Auseinandersetzungen, Schuckmann, der 
Dräsident zu Bayreuth, beklagte sich, man gebe ihm So 
zweideutige Instruktionen, dass er im Zweifel sei, ob er 
Jjie Gerechtsame des Königs durchsetzen solle, oder ob 
politische Erwägungen geböten, gegen alle oder einzelne 
Nachbarn die Durchführung aufzuschieben.* Der Minister 
ti. In der Bekanntmachung Hohenecks an Windsheim vom 
7. Juni 1795, in dem Schreiben des Departments an den Senat zu Nürn- 
berg vom 25. Aug. 1705 u. Hohenecks an die Frh. v. Crailsheim 
vom 4 Okt. 1795. 
2. Schreiben an die Regierung in Ansbach d. d. Nürnberg 
ı2. Nov. 1795; R. XL 20. 
3. Bericht der Bayreuther Regierung d. d. Bayreuth 7. Jan. 
1794; R. 44 C. 3- 
4. Kretschmann: Hof u. Staat I, 146 ff.
	        
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