Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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sich dagegen!, wohl deshalb, weil Preussen als Preis für 
Jen Verzicht auf die brandenburgischen Ansprüche an den 
Magistrat sehr hohe Forderungen gestellt hatte.” Am 
8, Januar 1794 überreichte Soden zur Beantwortung der 
zahlreichen Beschwerden dem Konvent eine Note,* welche, 
das Vorgehen der preussischen Behörden rechtfertigend, 
die Stände auf Benutzung der angeblichen Neigung des 
Königs für Vergleiche verwies. In Wirklichkeit wollte 
Hardenberg Konventionen oder auch nur Präliminar- 
konventionen nicht mehr eingehen. Er hütete sich aber, 
seinen Entschluss zu verkünden. Bei den geistlichen Höfen 
wie bei Bayern schützte er als Grund der Verzögerung vor, 
dieselben hätten eine kategorische Erklärung, dass sie zu 
Purifikation und Austausch bereit seien,* verweigert. 
Bamberg und Würzburg trug er überdies noch die Fort- 
setzung der Prozesse bei den Reichsgerichten nach. Die 
Gesandten in Nürnberg durchschauten die Vorwürfe und 
yaben sie, wenn auch vorsichtig, unverhohlen zurück.® 
Bisher hatte Friedrich Wilhelm nur in rein fränkischen 
Fragen die Unzufriedenheit der Stände zu fühlen gehabt. 
Bald sollte er empfinden, dass die Versammlung in Nürnberg 
auch wichtigere Pläne mit ins Grab befördern konnte. 
ı. 8 28 der Denkschrift Sodens. — Bericht Sodens d. d. 
Nürnberg 10. März 1794; R. XL. ı5 B. 
2. Mitte 1792 hatte Hard. dem Magistrat die Bedingung gestellt 
RR. XI. 10B): Abtretung Lichtenaus u. sämtlicher entfernterer 
Besitzungen. Das zwischen Preussen u. Nürnberg Sstrittige Gebiet, 
'/,3 des ganzen reichsstädtischen Territoriums, lag unmittelbar um 
die Stadt; demnach wären die übrigen Striche an Preussen gefallen, 
a. h. noch mehr, als die Markgrafen bisher beansprucht hatten. 
3. In R. XI. ı5A. 
4. Bericht Sodens d. d. Nürnberg 7. Okt. 1793; R. 44 C. 229. — 
Reskript Hard. an die preussische Kreisdirektorialgesandtschaft d. d. 
Ansbach 371. Juni 1794; R. 44 C. 1—6. 
5. Bericht von Soden d. d. Nürnberg 8. Febr. 1794 (R. XI 15 A), 
von Soden u. Schmid d. d. Nürnberg ıo. März 1794 (R. XL. 15 B).
	        
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