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ersetzen, ein scharfer Kopf, ein packender Redner, der beste
Stiliest der fränkischen Beamtenschule.
Der Renitenz eines Teiles der markgräflichen Beamten
reihten sich die Unannehmlichkeiten an, welche für Preussen
aus der Kreisverfassung‘ erflossen,
{n. zahlreichen Fragen sollte der Kreis als einheit-
iches Ganze handeln, ohne den Nutzen eines selbständigen
Territoriums zu gewähren. Die wirtschaftliche Ent-
wicklung wurde unmittelbar durch den Kreis in keiner
Hinsicht gefördert. Nützlicher waren die militärischen
Einrichtungen. Der Kreisschutz, den die Stände genossen,
war nicht zu verachten. Der Umstand, dass der höchste
Gerichtsherr, der Kaiser, eine starke Hausmacht sein Eigen
hiess, erzwang‘ doch in vielen Fällen Gehorsam. Die grosse
Zahl seiner Anhänger in fast allen Gegenden des Reiches
bot jederzeit ausgiebige Mittel, auf die Trotzigen zu
Arücken. Die Exekutionen des Kreismilitärs — sie waren
übrigens. nicht häufig — und kaiserliche Drohungen
vermochten zwar nicht eine gedeihliche Ordnung herauf-
zuführen, aber doch wenigstens Ruhe und Sicherheit in
Friedenszeiten zu schirmen. Eine dauernde Kriegs-
organisation fehlte dem Kreis. Man verabredete eine solche
jeweils bei Ausbruch von Feindseligkeiten, wobei man auf
ein Reichsgesetz zurückgriff, welches aus dem Beginn der
Reformationszeit stammte. Diese alte Matrikel erkannte
4er Kaiser nicht an; er berief sich auf eine neuere, welcher
las Reich in der Epoche der Reunionen Ludwig XIV. zu-
yestimmt hatte. Kriege wurden durchgefochten, ohne
jass auch nur die Hälfte dessen gestellt wurde, was
der Kaiser forderte. Mit geringen Aenderungen versteiften
sich bis zum Untergange des Reiches beide Parteien auf
jene Anschläge aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Gegen
das Ende des 18. Jahrhunderts sollte der fränkische Kreis ge-
mäss der Berechnung der Stände als Triplum nach Ab-
zug beträchtlicher Moderationen gegen 3850 Mann zum