Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

Vierter Teil. 
Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440. 
Einleitung. 
Aus welchen Quellen schöpft die Stadt das Geld, dessen sie zur Be- 
streitung ihrer Verwaltungsausgaben bedarf; und welche Bedeutung hat 
jede einzelne dieser Quellen innerhalb des gesamten städtischen Haus- 
haltes? Das sind die Fragen, auf die wir von einer Darstellung der 
städtischen Einnahmen in erster Linie Antwort erwarten. Für die nürn- 
bergische Buchführung sind aber nicht diese, sondern. ganz andere Fragen 
mafsgebend gewesen. Ihr kam es, wie wir sahen, vor allem darauf an, 
für die jährliche Schlufsabrechnung nachzuweisen, was die Losunger der 
Stadt in der abgelaufenen Finanzepoche schuldig geworden waren. Daher 
führen die städtischen Einnahmeregister die Einnahmen in der Haupt- 
sache nach den KEinzahlern geordnet auf, ohne sich viel um die wirt- 
schaftliche oder rechtliche Natur der Einnahmequellen zu kümmern und 
ohne auch grofsen Wert auf die für das moderne Rechnungswesen grund- 
legende Unterscheidung zwischen Rein- und Rohertragen zu legen. Kein 
Wunder, dafs sich dem Versuche, diese beiden Gesichtspunkte nachträg- 
lich zur Geltung zu bringen, mannigfache Schwierigkeiten entgegen stellen. 
Um zu einer systematischen Gruppierung der Einnahmen nach ihrem 
Ursprung zu gelangen, sondern wir zunächst in Abschnitt I bis IIT die 
Losung, das Grabengeld und die Hussitensteuer als direkte Steuern, das 
Ungeld samt dem Ertrag des Visier- und Schrotamtes als Getränksteuern 
und die Gebührenüberschüsse der verschiedenen Gewerbepolizeiämter als 
Gewerbesteuern aus. Wage, Zoll und Münze, die wir in einem vierten 
Abschnitt zusammenfassen, könnten zwar vom rein volkswirtschaftlichen 
Standpunkt aus betrachtet als Verkehrsabgabe gleichfalls den indirekten 
Steuern beigezählt werden; rechtlich aber bilden sie eine Klasse für sich;
	        
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