Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440. Einleitung. Aus welchen Quellen schöpft die Stadt das Geld, dessen sie zur Be- streitung ihrer Verwaltungsausgaben bedarf; und welche Bedeutung hat jede einzelne dieser Quellen innerhalb des gesamten städtischen Haus- haltes? Das sind die Fragen, auf die wir von einer Darstellung der städtischen Einnahmen in erster Linie Antwort erwarten. Für die nürn- bergische Buchführung sind aber nicht diese, sondern. ganz andere Fragen mafsgebend gewesen. Ihr kam es, wie wir sahen, vor allem darauf an, für die jährliche Schlufsabrechnung nachzuweisen, was die Losunger der Stadt in der abgelaufenen Finanzepoche schuldig geworden waren. Daher führen die städtischen Einnahmeregister die Einnahmen in der Haupt- sache nach den KEinzahlern geordnet auf, ohne sich viel um die wirt- schaftliche oder rechtliche Natur der Einnahmequellen zu kümmern und ohne auch grofsen Wert auf die für das moderne Rechnungswesen grund- legende Unterscheidung zwischen Rein- und Rohertragen zu legen. Kein Wunder, dafs sich dem Versuche, diese beiden Gesichtspunkte nachträg- lich zur Geltung zu bringen, mannigfache Schwierigkeiten entgegen stellen. Um zu einer systematischen Gruppierung der Einnahmen nach ihrem Ursprung zu gelangen, sondern wir zunächst in Abschnitt I bis IIT die Losung, das Grabengeld und die Hussitensteuer als direkte Steuern, das Ungeld samt dem Ertrag des Visier- und Schrotamtes als Getränksteuern und die Gebührenüberschüsse der verschiedenen Gewerbepolizeiämter als Gewerbesteuern aus. Wage, Zoll und Münze, die wir in einem vierten Abschnitt zusammenfassen, könnten zwar vom rein volkswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet als Verkehrsabgabe gleichfalls den indirekten Steuern beigezählt werden; rechtlich aber bilden sie eine Klasse für sich;