Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

Allgemeine Gesundheitspflege 
—X 
— 
ole in 
ig 
bicde 
Neunte Abteilung. 
Allgemeine Gesundheitspflege. 
1 
Ihe 
1. 12* 
— 
Tde . 
Erster Abschnitt. 
Vieh- und Schlachthof. 
lunenef 
Aten de 
WN — 
J. Allgemeines. 
Am 27. Januar starb der Direktor des Schlacht- und Viehhofs, Bezirkstierarzt Konrad 
Rogner. Der Pfleger der Anstalt, Magistratsrat Christoph Schultheiß, trat wenige 
Wochen später, seinem Ansuchen entsprechend, in bereits vorgerücktem Alter von seinem Ehren— 
amte zurück. In öffentlicher Magistratssitzung wurde das Verdienst der beiden Herren um 
die Entwicklung des Schlacht- und Viehbofs, den sie mit schaffen halfen, gebührend ge— 
würdigt. 
Der verstorbene Direktor war Mitglied der Kommission zur Besichtigung auswärtiger 
Schlachthöfe; sein Bericht bildete die Grundlage für das umfangreiche, von der Kommission 
ausgearbeitete Programm für Anlage und Ausbau des städtischen Schlachthofs. Er hat es 
bverstanden, den weitgehenden Anforderungen in öffentlicher, sanitärer und wirtschaftlicher 
Hinsicht gerecht zu werden. In seiner Tätigkeit wurde er aufs beste von dem Pfleger der 
Anstalt, Magistratsrat Schultheiß, unterstützt. Seine Sachkenntnis und sein praktischer 
Sinn vermochten der Eigenart des Betriebs in allen Dingen Rechnung zu tragen. So 
bertrat er nachdrücklich in stets gutem Einvernehmen mit dem Direktor die Interessen der 
Anstalt, so daß sie den an sie gestellten Anforderungen vollkommen entsprach. Mit dem 
Rücktritte des Magistratsrats Schultheiß und dem Ableben des Direktors Rogner sind 
zwei hochverdiente Männer aus der Verwaltung des Schlachtviehhofs geschieden. Ihre 
Namen werden in der Geschichte dieser Anstalt stets an erster Stelle genannt werden. 
Die erledigten Stellen sind im Laufe des Berichtsjahrs wieder besetzt worden. 
Für den Betrieb des Vieh- und Schlachthofs sind die ortspolizeilichen Vorschriften 
und ortsstatutarischen Bestimmungen vom 6. April 1901, 30. März 1905 und 3. Juni 1905 
Verwaltungsbericht 1900 S. 249) wie die folgenden Abänderungs- und Ergänzungs— 
hestimmungen maßgebend: 
1. die ortsstatutarische Bestimmung vom 1J. Oktober 1907 zur Abänderung der Schlacht— 
ind Viehhofgebühren-Ordnung vom 30. März 1905; 
2. die ortspolizeiliche Vorschrift vom 15. November 1907, die Beaufsichtigung und 
Untersuchung von Hunden betreffend; 
3. die ortspolizeiliche Vorschrift vom 23. September 1908 zur Abänderung der orts— 
polizeilichen Vorschrift vom 30. März 1905, die Beschau der außerhalb des Schlachthofs 
zgeschlachteten Tiere und der von auswärts eingeführten Tiere und Fleischwaren betreffend, 
4. die ortspolizeiliche Vorschrift vom 28. September 1908 zur Abänderung und Er— 
gänzung der städtischen Schlachthofordnung vom 30. März 1905:
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.