fullscreen: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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mit der handt noch am wasser zu gebrauchen, nit anzurichten 
oder jemandt ainichen rath oder that darzu zu geben one sonders. 
vorwissen und erlaubdnus aines erbern raths bei ernstlicher straff 
deß mainaids. 
Dann auch allen goldschmiden und andern bürgern und 
inwohnern diser stat, die zu iren handtwercken und künsten be- 
sondere drehereder gebrauchen müssen oder wöllen, bei straf 50 f. 
zu verpieten, dergleichen werck nicht anzurichten oder durch 
jemandt machen zu lassen, sie zaigen dann solches ainem erbern 
rath oder den ver- [42 b] ordenten rugsherren zuvor an, damit 
man von inen vernemen könne, wie und mit was vortail und 
zugehörung, auch durch wen sie dasselb machen. lassen wöllen 
und ob es one nachtail und schaden anderer handtwercker und 
gemainer hieiger stat geschehen mug; und es möcht sich jemandt. 
[d. h. und falls sich jemand . .. sollte] hierynn so gefehrlich 
und ungehorsam erzaigen, das ein erber rath verursacht würde, 
Jenselben über vorberürte straf noch darzu am leib zu straffen. 
Und dieweil Wolf Dibler, rotschmiddrechsel, dem 
Betzolt die schraub oder laufdocken als das furnembst stück an 
seinem werck gemacht und ine darzu, wie er das radt spannen 
und die dreeisen füren soll, underricht, und darynn wider sein 
handtwerck gehandelt, soll man ine zum abscheuhen der andern. 
acht tag mit dem leib auf ein versperrten thurn straffen. 
1081. [1590, X, 35 a] 15. Januar 1591: 
Wolfen Dibler, rotschmidtdrechsel, welcher acht 
tag mit dem leib auf ein thurn gestrafft worden und alberait 
4 tag daran erstanden [35 b] und so nöttige arbait für den chur- 
fürstenzu Saxen zu verfertigen hat, soll man die übrigen 4 tag 
mit gelt ablösen lassen. 
L082, [1590, X, 42 a] 19. Januar 1591: 
JjJacoben Prüssel, goldschmidt, bürgern hie, soll man 
sein supplicirends begern umb fürschrifft an den rathe zu Franck- 
Furt wegen aufrichtung aines glückhafens ablainen und sagen, 
1Jas Meine Herren ime kain fürschrifft mittailen köndten in dem, 
was sie andern alhie auch nit verstatten würden. 
1083. [1590, X, 51 a] 22. Januar 1591: 
Sebald Burer, paindrexel, und seine 
kommen vor. 
1084, (1590. XI, 32 al 11. Februar 1591: 
drei söne
	        
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