fullscreen: Alt-Nürnberg

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tausch auch nur eine Andeutung in die etwaige Präliminar- 
konvention aufzunehmen.! Der deutsche Orden war wohl 
dazu bereit. Allein er nannte in offiziellen Schreiben den 
mächtigsten Herrn Norddeutschlands immer noch Kur- 
fürsten von Brandenburg.? Er wollte seine Ansprüche auf 
Preussen, die mit derselben Hartnäckigkeit verteidigt 
wurden wie von den Hohenzollern die ihrigen in Franken,} 
als Ausgleichsgegenstand betrachtet wissen. Ein Oberamt 
oder doch mindestens ein beträchtliches Amt verlangte er 
für dieselben. Die Regierung zu Mergentheim liess sich 
zwar einmal herbei, die Bezeichnung Kurfürst von Branden- 
burg‘ als Kanzleiversehen zu entschuldigen;* an die alten 
Pergamente klammerte man sich jedoch nach wie vor. 
Eine Einigung über die Revindikationen war nicht zu er- 
warten, weil der Deutschmeister ein wertvolles ansbachisches 
Gebiet verlangte, das der König behalten und seinerseits 
auf Kosten des Ordens abzurunden beabsichtigte. Wohl 
waren mit den Fürsten und Grafen Frankens — die 
Theorieen der Markgrafen hatten sie weniger getroffen — 
Abkommen möglich. Für eine befriedigende Auseinander- 
setzung‘ mit den Städten waren andererseits die Aspekte 
wieder sehr trübe. Sie hatten sich wie die übrigen Stände 
zu Präliminarkonventionen erboten; nur Nürnberg sträubte 
1. 8 26 der Denkschrift. — Sax II, 718 f. 
2. Vgl. F. Salles: Annales de l’ordre teutonique (1887), 367 u. 
$ 27 von Sodens Denkschrift. 
3. Voigt: Geschichte des Deutschen Ritter-Ordens II, 545. 
4- Die hochfürstliche Regierung an Kleudgen, Gesandten des 
Deutschmeisters beim Kreis, d. d. Mergentheim 2. Sept. 1793; 
R. 44 C. 207. 
5. Es handelte sich um den deutschordenschen Ort Ellingen: 
S$ 27 der Denkschrift Sodens vom 25. Apr. 1793.
	        
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