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tausch auch nur eine Andeutung in die etwaige Präliminar-
konvention aufzunehmen.! Der deutsche Orden war wohl
dazu bereit. Allein er nannte in offiziellen Schreiben den
mächtigsten Herrn Norddeutschlands immer noch Kur-
fürsten von Brandenburg.? Er wollte seine Ansprüche auf
Preussen, die mit derselben Hartnäckigkeit verteidigt
wurden wie von den Hohenzollern die ihrigen in Franken,}
als Ausgleichsgegenstand betrachtet wissen. Ein Oberamt
oder doch mindestens ein beträchtliches Amt verlangte er
für dieselben. Die Regierung zu Mergentheim liess sich
zwar einmal herbei, die Bezeichnung Kurfürst von Branden-
burg‘ als Kanzleiversehen zu entschuldigen;* an die alten
Pergamente klammerte man sich jedoch nach wie vor.
Eine Einigung über die Revindikationen war nicht zu er-
warten, weil der Deutschmeister ein wertvolles ansbachisches
Gebiet verlangte, das der König behalten und seinerseits
auf Kosten des Ordens abzurunden beabsichtigte. Wohl
waren mit den Fürsten und Grafen Frankens — die
Theorieen der Markgrafen hatten sie weniger getroffen —
Abkommen möglich. Für eine befriedigende Auseinander-
setzung‘ mit den Städten waren andererseits die Aspekte
wieder sehr trübe. Sie hatten sich wie die übrigen Stände
zu Präliminarkonventionen erboten; nur Nürnberg sträubte
1. 8 26 der Denkschrift. — Sax II, 718 f.
2. Vgl. F. Salles: Annales de l’ordre teutonique (1887), 367 u.
$ 27 von Sodens Denkschrift.
3. Voigt: Geschichte des Deutschen Ritter-Ordens II, 545.
4- Die hochfürstliche Regierung an Kleudgen, Gesandten des
Deutschmeisters beim Kreis, d. d. Mergentheim 2. Sept. 1793;
R. 44 C. 207.
5. Es handelte sich um den deutschordenschen Ort Ellingen:
S$ 27 der Denkschrift Sodens vom 25. Apr. 1793.