Volltext: 1834-1884 (2. Band)

v. Wallerstein und Dr. Hartmann. 
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nisse Euerer Excellenz und des würdigen Pfarrers Fuhrmann über 
seine Stimmung in den letzten Tagen, sein vergnügtes Tanzen auf 
dem letzten Balle, und seine fröhliche Stimmung gegenüber dem 
Dr. Hartmann () im letzten Augenblicke vor dem Gang in den Hof⸗ 
garten, keinen Zweifel übrig.“ (Punkt 19 und 20 sind wertlos.) 
XXI. Verdreht Kaspars Aussage über den einen Mantelkragen 
dahin, daß ihm dies so geschienen habe. „Gerade diese Art von 
Beschreibung zeugt für die Wahrhaftigkeit und Ungesuchtheit von 
Hausers Aussagen.“ 
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XXII. Verdreht Vogels Aussage dahin, daß Meyer „den ächzen— 
den und stöhnenden Jüngling in den Garten zurückführte, und 
ihm entgegengesetzten Falles sogar durch den Transport mittelst Polizei— 
Soldaten drohte . .. Sein ganzes Betragen war jenes eines gemüth— 
losen, zur vollen Durchbildung nicht gelangten, in seine eigenen Prä— 
occupationen verstrickten Mannes.“ (23 —25 unerheblich.) 
XXVI. „Wenn H. den Bart des Bestellers einmal als blond, das 
andere Mal als hellbraun angab, so erklärt sich“ auch diese Ver— 
drehung einfach aus der Präoccupation des Herrn Ministers. 
XXVII. „Das Begehren nach dem Beutel, dann die an dem Sterbe— 
tage gesprochenen (pour le besoin de la cause erdichteten) Worte: 
hat man denn nicht nach dem Manne fortgeschickt? zeugen von seinem 
Verlangen nach Aufschlüfsse(n) über den Thäter. Ebenso zeugen (so) 
von seiner Unschuld und von der Wahrheit seiner Angabe, die kurz 
vor dem Tode stattgehabte Aeußerung: er sei auf dem rechten 
Wege geblieben, von guten Leuten umgeben, aber das Ungeheuer 
sei mächtiger gewesen als alle“ 
XXVIII. „Die so sehr von jenen Gegnern hervorgehobenen Worte: 
Warum soll ich denn verzeihen, hat mir ja Niemand etwas gethan? 
hat der sterbende Haufer selbst vollständig erklärt, indem er auf die 
Frage: ‚ob er auch dem Mörder ()) vergebe?“ antwortete: „ich habe 
allen verziehen, die ich kannte“ — hierdurch deutlich zu erkennen 
gebend, daß er in dem Wahne stand, Verzeihung trete nur gegen 
bekannte oder doch gekannte Personen ein.“ (I)
	        
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