3.
1. Oktober dieselben in den magistratischen Einlauf gebracht
werden können. Dieselben müssen daher längstens am
15. September dem Referenten VIIa zur technischen Prü—
fung und Kontrasignatur vorgelegt werden.
Die Aufnahme der Etats hat im Benehmen mit dem
Referenten VIIa und den treffenden magistratischen Kom—
missarien zu geschehen und es sind daher rechtzeitig mit
den treffenden Herren die Termine zu derselben zu verein—
baren und festzusetzen.
Das Aufstellen, Abbrechen und Repariren der Meß—
buden hat unter der Aufsicht des Kontroleurs für den
Bezirk J zu geschehen.
II.
Wirkungskreis der Bankontroleure.
Die Ausscheidung des Wirkungskreises der beiden
städtischen Baukontroleure geschieht am zweckmäßigsten nach
den 2 Stadtseiten, wie in beiliegendem Stadtplane ange—
geben, wobei die beiden Pegnitzarme wegen der Aufstellung
der Meßbuden ꝛc. zum „Sebalder-Bezirke“ gezogen werden
und derselbe als „Kontroleur-Bezirk J“ und der „Lorenzer—
bezirk“ als „Kontroleur-Bezirk II“ bezeichnet wird.
Zu dem Kontroleur-BHezirke T gehören nach-
verzeichnete Objekte:
Tit. II a. a. Mauerthürme und Gänge:
Mauerthürme „schwarzes Alphabet“ mit den dazu
gehörigen Gängen:
B. Thurm an der Vestnerthormauer Nr. 3
B. „Matrthormauer Nr. 3.
P. 5.
. ,„ 7.
H. J 9.
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