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Die Einrichtungsarbeiten für den elektrischen Betrieb auf den sämtlichen anderen Linien 
varen am Schlusse des Jahres nahezu beendet. Von den nach dem Vertrage vom 13. August 
1897 zu bauenden neuen Linien ist im laufenden Jahre die längst erstrebte Straßenbahn vom 
Hallerthor zum Zentralfriedhof in Angriff genommen worden. Es wurde am 13. Oktober 
nit der Geleisverlegung begonnen. 
Eine Prüfung des Oberbaues des Straßenbahnkörpers und insbesondere der Schienen 
yjat ergeben, daß letztere, welche nur für den Betrieb mittels Pferden berechnet waren, auf 
die Dauer zu schwach für den Betrieb mit den schweren Motorwagen sind. Mit Rücksicht 
hierauf wurde für die Linie Hallerthor—Zentralfriedhof ein verbesserter Oberbau (der Wechsel— 
steg-Verblattschienen-Oberbau des Georg-Marien-Bergwerkvereins in Osnabrück, System 
Haarmann 1897) vorgeschrieben. Das Gleiche geschah hinsichtlich der Geleisanlage in 
der Winklerstraße und Augustinerstraße, als dort im Herbst 1897 — siehe Seite 123 — 
nit der Verlegung von Holzpflaster vorgegangen wurde. Der Unterbettung der Schienen 
an dieser Stelle wurde besondere Aufmerksamkeit zugewendet und auf Anregung des 
städtischen Bauamtes hin die sich bietende Gelegenheit zu Versuchen über die beste Art 
der Verlegung von Straßenbahngeleisen benützt. Es sind in der Winklerstraße und 
Augustinerstraße die Schienen nicht unmittelbar auf den die Unterlage der Holzklötze 
»ildenden Cementbeton, sondern auf eine feste und doch elastische, mehrere Centimeter starke 
Schichte von Asphaltbeton gelegt. Auch ist der Zwischenraum zwischen den Schienen und 
der anstoßenden Klotzreihe mit Asphalt ausgegossen worden. An einer anderen Stelle in der 
Winklerstraße wurden die Schienen auf zu diesem Zwecke eigens hergestellte, dicke, hohen Druck 
aushaltende Filzplatten gelegt, während in der Karlsstraße das ältere Verfahren, nach welchem 
die Schienen unmittelbar auf dem Cementmörtelüberzug des Betons ruhen, beibehalten worden 
ist. So ist nunmehr Gelegenheit gegeben, etwaige Unterschiede in dem Verhalten dieser ver— 
schiedenen Verlegungsarten feststellen zu können. 
Was die weiteren nach dem Vertrag vom 13. August 1897 zu bauenden Straßenbahn— 
inien anlangt, so wäre die Fortführung der Bahn vom Aufseßplatze nach Neugibitzenhof 
gegenwärtig noch verfrüht. Dagegen ist die baldige Einbeziehung der vom 1. Januar 1898 
ib zur Einverleibung in den Stadtbezirk gelangenden Gemeinde Sündersbühl und der Markt— 
gJemeinde Schweinau in das hiesige Straßenbahnnetz wünschenswert und zu betreiben. Leider 
tellen sich dem Ausbau der Straßenbahn vom Schlachthof nach Schweinau Hindernisse ent— 
zegen, obwohl die bezüglichen Pläne höchsten Orts bereits genehmigt sind. Es weigern sich 
aämlich von den Angrenzern der Schwabacherstraße einige, das zur Erweiterung der Fahr— 
ahn dieser Straße notwendige Land abzutreten. Aus gleicher Ursache konnte der Plan der 
Führung einer Straßenbahnlinie vom Schlachthofe nach Schweinau durch die Rothenburger⸗ 
traße nud Schweinauerstraße nicht weiter verfolgt werden. 
Zu erwähnen ist noch, daß von der Gemeindeverwaltung Erlenstegen die Fortführung der 
Straßenbahn von Sankt Jobst bis Erlenstegen und von der Gemeindeverwaltung Schniegling 
die Verlängerung der Bahn vom Zentralfriedhof bis Schniegling angeregt worden ist. Der 
Magistrat hat diese Anregungen unterstützt und ist bereit, im Interesse der Fortführung der 
Straßenbahn bis Schniegling den zur Erweiterung der Fahrbahn notwendigen Landstreifen 
des Zentralfriedhofes von diesem abzutrennen, doch will sich die Straßenbahngesellschaft gegen— 
wärtig auf den Bau neuer Linien nicht einlassen. 
Demgemäß ist eine über die in dem Vertrage vom 13. August 1897 festgestellte Ver— 
oflichtung hinausgehende Erweiterung des hiesigen Straßenbahnnetzes, soweit die Nürnberg⸗ 
Fürther-Straßenbahngesellschaft in Betracht kommt, bis quf Weiteres nicht zu erwarten.
	        
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