Objekt: Zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes der Kgl. Kreis-Realschule in Nürnberg

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vom 16. Februar, 28. März und 24. Juli 1833 vorgezeichneten 
festen Bahnen zurückgeführt und war in ihrem Zusammenhang mit 
der polytechnischen Anstalt ihrer ursprünglichen Bestimmung wie— 
dergegeben. Der Unterricht nahm nach dem unter III. aufge⸗ 
führten provisorischen Lehrplane seinen ungehinderten Fortgang. 
Während in den Vormittagsstunden die Schüler des 1. und 2. 
Kurses den Realienunterricht an der Volksschule bezw. am Gymna⸗ 
sium erhielten, wurden die Lehrstunden und die praktischen Übungen 
an der Gewerbschule auf den Nachmittag verlegt. Aber schon im 
folgenden Jahre zeigte sich das Bedürfnis, für den Realienunter— 
richt und für die neu eingeführte französische Sprache eigene Lehrer 
aufzustellen, wozu namentlich die im Oktober 1835 zu München 
—E0 Lehranstalten 
Veranlassung gaben. 
Immermehr fand die Anstalt, namentlich in den gewerblichen 
Kreisen, Anklang; immer gleichmäßiger gestaltete sich der Unterrichts⸗ 
plan, besonders durch die Modifikation desselben im Jahre 1836. 
Wir finden nun die Religionslehre mit 6, deutsche Sprache mit 
12, Algebra mit 7, Geometrie mit 16, Naturgeschichte mit 6, 
Zeichnen mit 28, französische Sprache mit 8, Geographie mit 2, 
Physik mit 4, Gewerbsencyklopädie mit 4, Geschichte mit 2, Chemie 
mit 4, Buchhalten mit 2 Wochenstunden vertreten; als neue Fächer 
treten auf: Landwirtschaft mit 2 und landwirtschaftliche Encyklo— 
pädie mit 4 Stunden. 
Ein wichtiges Ereignis in dem Leben unserer Schule und 
der technischen Anstalten Nürnbergs überhaupt bildet das Jahr 1839. 
Johannes Scharrer, dessen umsichtiger und von Begeisterung 
für technische Bildung erfüllter, rastloser Thätigkeit die hiesigen 
technischen Anstalten Entstehen, Ausbildung und vieljähriges Ge— 
deihen verdanken *), legte am 20. September 1839 sein Amt als 
Direktor nieder; die provisorische Leitung der Kreis⸗Landwirtschafts⸗ 
und Gewerbschule führte Rektor Dr. Mönnich bis gegen Herbst 
1841. Außer der für Schüler der Kgl. Kreis⸗Landwirtschafts⸗ und 
Gewerbschule erlassenen Disciplinarordnung fällt in diese Zeit die 
nochmals von Allerhöchster Stelle genehmigte Vereinigung der ge— 
nannten Anstalt mit der städtischen Handelsgewerbschule. Allein 
*) Aus dem Jahresberichte der technischen Anstalten Nürnbergs 1840.
	        
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