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angelegenenheit die Feindschaft der Bischöfe nicht. Als
in Regensburg darüber abgestimmt wurde, ob bei den
Friedensverhandlungen des Reiches mit Frankreich dem
Kaiser der König von Preussen zugesellt werden solle, gab
Eichstädt, ohne Preussen zu nennen, sein Votum in Öster-
ceichischem Sinne ab.! Nach dem Zustandekommen des
dem König ungünstigen Reichsgutachtens vom 3. Juli 1795
irehte sich die Erörterung beim Kreis um die Summe,
welche die Könige von Frankreich ihm seit dem sieben-
jährigen Kriege schuldeten.? Löwenstein- Wertheim schlug
vor, zu Wiederbeibringung der Gelder ausser dem Kaiser
auch den König anzugehen. Der Antrag stellte die Thätig-
keit beider Herrscher gleich und wich damit in einem
sehr wesentlichen Punkte von dem Beschluss in Regens-
burg ab. Die geistlichen Stände, auch Bamberg, stimmten
daher gegen den Antrag und vereitelten so in der Frage
lie Annahme der preussischen Verwendung.
In der Weigerung des Kreises, sich dem Baseler
Frieden anzuschliessen, trat aufs neue die Unvereinbarkeit
jer Verhältnisse in Franken mit den Lebensbedingungen
der preussischen Monarchie zu Tage. Fort und fort kam
es zu Reibungen und Protesten, Den kaiserlichen Truppen
wird in den Fürstentümern kein Quartier gewährt und der
Durchzug verboten, ihren Truppenspitälern und Heeres-
Jepots der Aufenthalt untersagt.* Die Entlassung der in
t. 1. Juli 1795: Zeissberg: Wiener Sitzungsber, (1889) 83 f.
2. 5. o. S. 97f.
3. Bericht von Soden u. Schmid Nürnberg 27. Juli 1795;
R. XI 19 A.
4A. Brandenburgisches Promemoria an den Kreis vom 19. Okt.
1795. Daraufhin wird in der Sitzung vom nämlichen Tag der Be-
schluss gefasst, durch die preussische Gesandtschaft den König er-
suchen zu lassen, seinen Pflichten als Mitstand nachzukommen;
R. XI. ı9 B.