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95. Zwang 3.Schlachten i. Schlachth. u. Schlacht außerh. d. Schlachth.; 22. Juli 1892
95. Zwang zum Schlachten im Schlachlhof und Schlachtungen
außerhall des Schlachthofes.)
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Juli 1892.
(Amtsblatt Nr. 92).
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Zu 8 23 Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung, Artikel 145 Ziffer 2 des
Polizeistrafgesetzbuches und Artikel 41 der Gemeindeordnung.
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Metzger und andere zum Feilbieten von Fleisch berechtigte
oder für ihren Gewerbebetrieb schlachtende Personen und Vereinigungen
dürfen Großvieh (Ochsen, Kühe, Stiere, Rinder) und Kleinvieh
(Kälber, Schafe, Ziegen, Lämmer), ebenso Schweine und Pferde
nur in den hiezu bestimmten Schlachträumen des städtischen
öffentlichen Schlachthofes schlachten, ausweiden und, mit Ausnahme
der Kälber, abhäuten.
Auch das Brühen von Tieren dieser Art oder von Bestand—
teilen und Eingeweiden derselben, ferner die Enthaarung der
ersteren und die Reinigung der letzteren ist, soweit in der Schlacht—
hofordnung nicht Ausnahmen zugelassen sind, den genannten
Gewerbetreibenden sowie den Kuttlern nur in den hiezu bestimmten
Räumlichkeiten des Schlachthofes gestattet.
82.
Die Benützung von Räumlichkeiten außerhalb des Schlachthofes
zur Vornahme der vorstehend bezeichneten Arbeiten ist den genannten
Bewerbetreibenden verboten mit Ausnahme des Falles einer Not—
schlachtung, welche so dringlich ist, daß das Tier nicht mehr in den
städtischen Schlachthof verbracht werden kann. In diesem Falle
darf zwar die Schlachtung des Tieres außerhalb des Schlachthofes
vorgenommen, es muß aber dasselbe zur völligen Ausschlachtung
alsbald in den Schlachthof verbracht werden.
Die fernere Benützung der bestehenden, darunter auch der
beiden Schlachthäuser am Markte und im Weinstadel, und die
Anlage neuer Privatschlachtstätten und Kutteleien ist untersagt.
83.
Die Schlachtung von Zicklein (Kitzen) und Spanferkeln außer—
halb des Schlachthofes ist zulässig. Bezüglich der Schlachtungen,
über die Beschau der außerhalb des Schlachthofes geschlachteten Tiere
siehe ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Juli 1808 Seite 75 diefer Sammlung.