Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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der Entgegnung den Gehorsam der Städte; aber die Unordnung 
der Ceremonien wachse täglich; beim Wormser Edikt zu be- 
harren sei unmöglich, ein Coneil nicht wahrscheinlich, da der 
Papst gerüstet gegen den Kaiser stehe und die Datierung zur 
Zeit der Eintracht mit demselben stattgefunden habe. Man 
ampfahl, den Kaiser durch eine Gesandschaft oder einen Brief 
aufzuklären und um Abhaltung eines Nationalconciles, wie es 
1524 zum Schaden des Reiches verhindert sei, zu bitten. 
In der Beschwerdeschrift beklagten sich die Städte über 
das Unwesen der Bettelmönche, die den Armen alles vor dem 
Maule wegfrässen und über die unbillige Befreiung derselben 
von den öffentlichen Lasten. Man riet, den Eintritt in die Orden 
zu verbieten und die Insassen aussterben zu lassen. Die Pfarrer 
sollten von der Obrigkeit eingesetzt und besoldet, zu den bürger- 
lichen Lasten herangezogen, und dem weltlichen Gericht unter- 
worfen werden, die Ehe sollte ihnen gestattet sein; die Ab- 
schaffung überflüssiger Feiertage und Fasten dem Ermessen der 
Obrigkeit anheim gegeben werden. 
Der Vorschlag der Gesandtschaft fand auch bei den Katho- 
liken allgemeine Billigung, weil hierdurch die Gefahr der Reform- 
beschlüsse vorläufig beseitigt wurde. Es wurde für die Türken- 
angelegenheit ein besonderer Ausschuss gebildet, um die 
Gesandtschaftsverhandlungen nicht zu unterbrechen. Man ver- 
handelte über eine Instruktion der Gesandten. Die Katholiken 
wollten die Bitte um Suspension des Ediktes in dieselbe nicht 
aufnehmen; die geistlichen Fürsten schlugen den Evangelischen 
deshalb eine besondere Gesandtschaft vor, womit allerdings der 
ursprüngliche Zweck, das einheitliche Vorgehen des Reichstages, 
aufgegeben wäre. Denselben Gedanken regte der Rat von 
Nürnberg an, nach dessen Ansicht die Evangelischen am kaiser- 
lichen Hofe systematisch verläumdet wurden. Auf Anregung 
einiger Personen am Hofe, die durch Kaden nach Nürnberg 
berichtet war, wünschte der Rat im Juli als Vertreter der 
städtischen Interessen einen gemeinsamen Sollicitator am Hofe 
zu halten und liess darüber mit dem Städtegesandten zu Speier, 
allerdings ohne Ergebnis, verhandeln ?). Die nunmehr geplante 
Ständegesandtschaft wäre ganz nach dem Wunsche des Rates 
gewesen, der vermeinte, der Kaiser werde durch genügende 
Aufklärung ganz umgestimmt und die religiöse Spaltung durch 
ein Nationalconcil beseitigt werden. Deshalb wies er wiederholt 
seine Gesandten auf die Wichtigkeit der Personenfrage bei 
dieser Gesandtschaft hin; die evangelischen Mitglieder müssten 
auf die Praktiken der übrigen achten und bei Hofe nötigenfalls 
) 
19. Juli, an die Gesandten, Bb. 105.
	        
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