Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Feuerschutz und Feuerversicherung 
IX. Feuerschutz und Feuerversicherung.“ 
1. Feuerlöschwesen. 
Allgemeines. Der Feuerlöschdienst wurde, wie bisher, durch die Berufsfeuerwehr 
in Gemeinschaft mit der Reserve- und freiwilligen Feuerwehr ausgeübt. Der magistratische 
Referent über die Feuerwehr und den Fuhrpark war der rechtskundige Magistratsrat 
Häublein, der magistratische Pfleger der Magistratsrat Kommerzienrat Göbel. 
Die Verwaltung der Feuerwehr, welche bisher dem städtischen Bauamt angegliedert 
war, wurde mit Wirkung vom 1. September von diesem losgelöst und zu einer selbständigen 
Abteilung erhoben. 
Berufsfeuerwehr. Brandmeister Steger mußte am 1. April aus Gesundheits— 
rücksichten die seit Kriegsbeginn innegehabte Leitung der Gesamtfeuerwehr niederlegen und 
trat am 1. September nach fast 40jähriger Dienstzeit in den Ruhestand. Vom 1. April bis 
Ende Juni übernahm der zur magistratischen Dienstleistung beurlaubte Branddirektor wieder 
die Leitung. Nach dessen Wiedereinberufung war diese bis 23. Oktober dem zur Dienstleistung 
beurlaubten Brandmeister Winkler übertragen. Vom 24. Oktober bis Ende des Berichts— 
sahres lag die Leitung wieder in Händen des Branddirektors. 
Die bisherige Diensteinteilung der Berufsfeuerwehr wurde beibehalten. Darnach 
befindet sich die Mannschaft 5 Tage mit Ausnahme der dritten Nacht auf Wache, am 
6. Tage ist sie dienstfrei. 
Die in Aussicht genommene Einreihung der Feuerwehrmannschaft in eine Beamten— 
klasse mußte infolge des Krieges abermals zurückgestellt werden. 
Vom 1. August 1916 ab wurde die im Vorjahre genehmigte Kriegsteuerungszulage 
durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien erhöht und zwar erhält die Mannschaft mit 
einem Jahreseinkommen bis 1500 MA täglich 50 —, mit einem Jahreseinkommen von 1800 
bis 2100 A täglich 40 A, mit einem Jahreseinkommen von 2100 bis 3000 täglich 304, 
ferner eine Familienzulage von monatlich 36 für die Frau und für jedes Kind unter 16 Jahren. 
Durch Gesamtbeschluß vom 19. Juli wurde die Bezahlung des 6. dienstfreien Sonn— 
tags genehmigt. Die Mannschaften erhalten demnach während des Krieges 7 Tage der 
Woche vergütet. Auch bei Krankheitsfällen wird der Lohn für 7 Tage fortbezahlt. 
Zum Zweck der Erhöhung der Fleischerzeugung wurde duuf der Westwache eine 
Kaninchenstallung mit 32 Einzelställen für 400 A erbaut, auch wurde dort eine Schweine— 
mast eingerichtet. 
Freiwillige und Reservefeuerwehr. Seitens der Abteilungen J und II 
der Freiwilligen Feuerwehr wurden, wie in den letzten 2 Jahren, während der Nacht sowie 
) Der bisher unter l geführte Bericht „Feuerpolizei“ ist von jetzt ab dem besonderen Abschnitt „Bau— 
polizeis als 4. Abteilung angefügt.
	        
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